Hallo,
ich und meine Frau wollen uns ein Häuschen kaufen, zur Absicherung von der Bank müsste meine Schwiegermutter zusätzlich eine Grundschuld auf ihr Haus nehmen.
Die Grundschuld könnte nach 10 Jahren wieder rausgenommen werden.
Wenn die Schwiegermutter jedoch vorher zu einem Pflegefall würde und der Staat ihre Immobilie zur Pflegesicherheit braucht, was würde dann passieren?
Gigt es die Möglichkeit das wir dann für ihre Pflege verantwortlich sind und kann (muss) man das notariell beglaubigen lassen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
die (vermutlich zweite) Grundschuld dient zur Absicherung eines Darlehens für das zu kaufende Haus. Sogesehen „bürgt“ die Schwiegermutter mit ihrem Häuschen (und sehr wahrscheinlich auch mit ihrem sonstigen Vermögen, müsste im Grundschuldvertrag bzw. in der Bestellungsurkunde stehen) für die (vermeintlich) nicht ausreichende Zahlungsfähigkeit ihrer Kinder.
Kommt es zur Nichtbedienung des Darlehens, kann die Bank (nahezu) frei entscheiden, welches Sicherungsmittel sie in Anspruch nimmt. Sie kann sich den fehlenden monatlichen Darlehensbetrag von der Mutter holen, das gekaufte Haus in Form einer Zwangsversteigerung verwerten oder den weiteren Sicherungsgegenstand (ihr Häuschen) ebenfalls zwangsversteigern (bzw. von der Mutter den aufgenommenen Darlehensbetrag einfordern, den sie vermutlich nicht zahlen können wird).
Im Pflegefall (und natürlich nur im Falle von Beantragen von Sozialleistungen) wird sich das Sozialamt zunächst mal bei den Unterhaltspflichtigen (also der Tochter) schadlos halten. Reicht deren monatlicher Unterhalt (und das Einkommen der Mutter) nicht aus, ist die Frage zu klären, ob die Pflege in einem Heim stattfinden muss. Bevor hier dann Sozialleistungen gezahlt werden, sind entsprechend nicht mehr benötigte Sachgüter (also das Haus) zu verwerten. Dessen Verkaufserlös wäre dann um entsprechende Verbindlichkeiten (z.B. ein Grundschulddarlehen) zu mindern und aus dem Rest würden dann die Pflegekosten gezahlt. Ist der aufgebraucht, sind wieder die Unterhaltspflichtigen „dran“.
Notariell zu beurkunden braucht man das nicht, das steht im BGB und im Sozialgesetzbuch Allerdings könnte eine Beratung durch den Notar - den man ohnehin zur Eintragung der Grundschuld benötigen würde - (und ggf. die „Beratung“ einer weiteren Bank
) nicht schaden.
Gruß vom
Schnabel
Hallo!
ich und meine Frau wollen uns ein Häuschen kaufen …
Fein. Macht das!
zur Absicherung von der Bank müsste meine Schwiegermutter
zusätzlich eine Grundschuld auf ihr Haus nehmen.
Erstens muß sie nicht und zweitens: Warum sollte sie?
Wer ein Haus kauft und dafür ein Darlehen in Anspruch nimmt, muß die Bank im Grundbuch just dieses Hauses absichern. Wozu dann noch weitere Absicherungen mit anderer Leute Immobilien? Hört sich nicht nach kluger Konstellation an. Zu leicht geht dabei das während ganzer Arbeitsleben geschaffene Vermögen per Zwangsverwertung den Bach herunter. Schon mal bei einem anderen Kreditinstitut ein Finanzierungsangebot erbeten?
Die Grundschuld könnte nach 10 Jahren wieder rausgenommen
werden.
Wer kann 10 Jahre in die Zukunft gucken?
Wenn die Schwiegermutter jedoch vorher zu einem Pflegefall
würde und der Staat ihre Immobilie zur Pflegesicherheit
braucht, was würde dann passieren?
Gigt es die Möglichkeit das wir dann für ihre Pflege
verantwortlich sind…
Selbstverständlich dürfen Kinder ihre Eltern/Schwiegereltern pflegen. Der Staat springt nur ein, wenn sonst niemand da ist.
und kann (muss) man das notariell beglaubigen lassen?
Nein. Würde im Zweifel ohnehin nichts nützen. Menschen können sich zerstreiten, arbeitslos oder krank werden, können sich scheiden lassen, woanders neue Familien gründen.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
seien wir doch bitte mal ehrlich: Ihr wollt ein Haus kaufen, verfügt aber selbst nicht über den finanziellen Hintergrund, dies zu bewerkstelligen/nimmt Euch nicht ab, dass die Hütte das wert ist, was ihr dafür ausgeben wollt. Oder warum käme sonst eine Bank auf die Idee, eine Grundschuld auf eine weitere Immobilie zur Absicherung ihres Kreditrisikos zu verlangen?
Dann sollte man vielleicht doch mal ins Grübeln kommen, ob man die Idee nicht ganz schnell verwirft, und z.B. erst einmal soviel Eigenkapital anspart, dass es auch ohne solche sehr hässlichen Konstellationen geht, bevor man da Dritte bei so einer auf Kante genähten Geschichte ggf. mit ins Unglück stürzt. Bei mir würde da jedenfalls - egal auf welcher Seite einer solchen Geschichte ich stehen würde - alle Alarmglocken läuten! Von den ggf. sich in der Zukunft ergebenden Komplikationen ganz zu schweigen. Dass man unter solchen Umständen ganz sicher nicht zu der Sorte Menschen gehört, die jederzeit die als Immobilieneigentümer zwingend notwendigen rund € 10.000,-- locker machen kann, die man über den Daumen gepeilt braucht, um einen plötzlich ausgefallenen Heizkessel, einen überschwemmten Keller oder ein defektes Dach, … reparieren zu können, (auch wenn gerade parallel das Auto schlapp macht), sollte einem auch zu Denken geben.
Gruß vom Wiz