N’Abend zusammen,
die Mutter meiner Freundin (20 Jahre alt) bezieht Hartz4 und bildet mit dieser eine Bedarfsgemeinschaft. Sie überweist ihrer Mutter monatlich 200€ des Einkommens ihrer Ausbildung, etwa 600€ Netto verdient sie in dieser.
Nun ist es so, dass ihr die Mutter mal als „Bestrafung“, ein anderes mal aus reiner Willkür verbietet Besuch zu empfangen.
Da dieser Kindergarten ihrerseits im Moment ziemlich überhand nimmt würde ich gerne wissen, welche Rechte meine Freundin - die Tochter - in einem solchen Fall hat.
Welche Möglichkeiten gäbe es für sie/uns?
Ich lege dabei keinen Wert auf Rechtsstreits, es geht mir schlicht darum in einer Diskussion auf Fakten bzw. Tatsachen zurückgreifen zu können.
Vielen Dank,
und gute Nacht erstmal. ^^
Grüße,
Scrypton