folgende Situation:
Meine Ex-Freundin mit ihrem Son wurde aus der Wohnung rausgeschmißen. Der Vermitter hat einfach die Sachen in der Wohnung gelassen und lässt sie nicht mehr rein. Sie hat Polizei geholt,nur, sie haben auch nicht geholfen.
Sie hat zur Zeit für 2 Tagen Gutschein für Hotel gekriegt. Wohin sie weiter gehen soll ist nicht klar.
Der Vermiter hat seine Position so begründet, dass sie den 10 järigen Son hat, der in WG nicht Wohnen darf. Sie hat inzwischen andere Wohnung gesucht. Leider, vergeblicht. Dass der Son dort gewohnt hat, wurde extra bezahlt.
Morgen muss sie zu Wohnungsamt gehen und klären. Vorher wurde dort aber gesagt, dass der Vermitter darf sie nicht aus der Wohnung an der Straße rausschmeißen.
Sie konnte nicht mal Dokumente abholen, sowie Laptop etc.
Zum örtlichen Amtsgericht gehen, Beratungsstelle aufsuchen, Antrag auf Herausgabe der Wohnung/des Zimmers nach § 861 BGB stellen, mit dem Beschluss zum Gerichtsvollzieher gehen.
Offensichtlich werden hier wichtige Informationen vorenthalten
und deswegen wird der Rauswurf wohl rechtmäßig sein.
Es gibt keinen „rechtmäßigen Rauswurf“. Sowas nennt sich, wenn der Mieter ausziehen muss, Räumung und die muss immer über einen gerichtlich einzuklagenden Titel durchgesetzt werden. Rauswerfen gibt es im Deutschen Recht nicht.