Mutter pflegen - Arbeitslosengeldsperre?

Hallo,
stellt Euch vor, Eure Mutter wäre eine psychischer Pflegefall (starke Depressionen) und benötigt Eure Hilfe - auch aus ärztlicher Sicht.

Nun habt Ihr Euch aus diesem grund entschieden, wieder in die Nähe der Mutter zu ziehen(500 km entfernt, anderes Bundesland). Wie sähe es in diesem Fall mit einer Arbeitslosengeldsperre aus, wenn man selbst beim Arbeitgeber kündigt?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Hallo,
Arbeitslosengeld gibt es wohl nur, wenn man man den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, entweder voll oder zumindest noch Stundenweise. Von dieser Verfügung hängt wohl auch die Höhe des ALG ab.
Wenn es sich um eine Vollzeitpflege handelt, besteht wohl eher Anspruch auf Pflegegeld, Bedarf es nur einer stundenweise Pflege, könnte sein, das man Pflegegeld und Arbeitslosengeld bekommt, da man teilweise ja noch normal arbeiten gehen kann.
Bei einer Teilzeitpflege könnte ja auch noch die Frage offen stehen,
ob die Mutter nicht zu dem Pflegenden ziehen kann, damit dieser anderweitig stundenweise auch noch seinen alten Arbeitsplatz weiterhin nachgehen kann. Wenn das der Mutter gesundheitlich zu zumuten ist. Einen Job heutzutage gänzlich aufzugeben, würde ich mir stark überlegen. Ich würde wohl eher nach einer Zwischenalternative suchen.
Gruß dex

Hallo,

meine Sicht als Laie:

Alo-Sperre wie bei allen anderen Fällen auch, denn dein Kündigungsgrund ist ja persönlicher Natur.

Vielleicht kannst du mit dem AG vereinbaren (auf Kulanz) dass er dich kündigt.

Und du kannst Aufwendungen für den Umzug und die Pflege deiner Mutter unter ‚Sonderausgaben‘ bei der Einkommensteuererklärung absetzen.

Gruß Carolin

Wer die eine Arbeitsstelle kündigt, um eine andere
Arbeit (hier eine zu betreuende Person) aufzunehmen,
muss mit dem „neuen Arbeitgeber“ den Lohn vereinbaren.

Dieser „Lohn“ kann sich aus Rentenbezügen, ergänzender
Sozialhilfe, Pflegegeld usw. zusammen setzen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,
wenn du deine Mutter pflegst, stehst du dem Arbeitsmarkt ja wohl nicht mehr zur Verfügung, d.h. du würdest auch kein ALG bekommen. Du solltest dir in diesem Fall ausrechnen, ob du mit von dem Einkommen deiner Mutter (Rente?)und dem Pflegegeld, das sie evtl. erhält, leben kannst. Pflegegeld erhält man allerdings nur, wenn man körperlich pflegebedürftig ist. Deine Renten- und Krankenversicherung könnte evtl. vom Sozialamt weitergezahlt werden. Erkundige dich aber vorher!

Gruß
Nelly