Hallo!
Angenommen ein Ehepaar hat Kinder, die Mutter stirbt und der Vater ist einschlägig vorbestraft. Die Eltern der Mutter sind Zeugen Jehovas und die Kindseltern wollen auf keinen Fall, dass die Kinder bei einem eventuellen Tod der Mutter dort hin kommen.
Ich weiß es gibt den § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts (1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu.
Aber da der Vater einschlägig vorbestraft ist, haben die Großeltern trotzdem irgendwie die Möglichkeit das Sorgerecht für die Enkel einzuklagen, bzw. gibt es da eine Möglichkeit der Eltern sich im Falles des Falles abzusichern, dass die Kinder beim Vater bleiben können, oder wenigstens zu den Großeltern väterlicherseits können.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße