Mutter Telekom

Hallo, liebe Gemeinde,
weiß jemand, wann Rechnungen der Telekom verjähren ?
Vielen Dank !!!

Frage…
Wenn eine Rechnung kam oder wenn keine kam?

Wenn eine Rechnung kam oder wenn keine kam?

Es kam ein Mahnbescheid, der eine Rechnung aus 05/97 zum Gegenstand hat !
Ist diese Rechnung inzwischen passé ???
Danke !

Also, grundsätzlich sieht die Rechtssprechung so aus :
Wenn eine Forderung verfällt innerhalb 2 Geschäftsjahren des Auftragnehmer.
Dabei zählt das Geschäftsjahr des Auftragnehmers, sprich hier die Deutsche Telekom.
Laß uns mal rechnen : Wenn also die Rechnung mitte 1997 kam, so sind die vollen Geschäftsjahre 1998 und 1999.
Alles was nun nach dem 31.12.1999 kommt, ist für den Papierkorb.

Originaltext :
Ansprüche von Geschäftsleuten an Privatleute verjähren in 2 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Das sind: Ansprüche von Kaufleuten, Fabrikanten, Handwerkern aus Warenlieferungen, Ausführung von Handwerksarbeiten, Besorgung fremder Geschäfte, Ansprüche von Gastwirten, Mietzins aus gewerbsmäßiger Vermietung, Ansprüche von Frachtunternehmen wegen Fahrgeld, Frachten, Fuhrlohn einschließlich Auslagen. Honorarforderungen von Ärzten, Anwälten, Notaren, Steuerberatern, Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeiter und Angestellten der Privatwirtschaft. Forderungen von Geschäftsleuten untereinander verjähren in 4 Jahren. Ist eine Forderung am 3. Januar 00 entstanden, so beginnt die zwei bzw. Vierjahresfrist erst am Ende des Jahres zu laufen, also am 31.12.00. Letzter Termin, zu dem man noch etwas tun kann, ist dann der 31.12.02 bzw. 04. Am 2. Januar danach geht nix mehr.

Gruß

Chris

Puuuuuh, danke für die Mühe !!!

Am Dienstag läuft die Widerspruchsfrist ab, doppel-puh.

Die Eheschließung war also doch nicht ganz umsonst …

-)))))) :wink:

Viele Grüße und nochmal DANKE

Muß ja eine tolle Rechnung sein.