Liebe Experten,
ist eine unverheiratete Frau, die sich im Erziehungsurlaub befindet, „riesterberechtigt“? Wenn ja, welches Einkommen legt sie zugrunde?
Vielen Dank,
Andreas
Liebe Experten,
ist eine unverheiratete Frau, die sich im Erziehungsurlaub befindet, „riesterberechtigt“? Wenn ja, welches Einkommen legt sie zugrunde?
Vielen Dank,
Andreas
Hallo Andreas,
in den ersten 3 Erziehungsjahren ist sie selbst riesterberechtigt (unmittelbar). Wenn sie nur ein geringes Einkommen hat (Erziehungsgeld/Kindergeld), braucht sie nur den Sockelbetrag von 60,- EUR p.a. für einen Riestervertrag zu zahlen.
Viele Grüße
Thomas
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