Mutter und Riesterrente

Liebe Experten,

ist eine unverheiratete Frau, die sich im Erziehungsurlaub befindet, „riesterberechtigt“? Wenn ja, welches Einkommen legt sie zugrunde?

Vielen Dank,
Andreas

Hallo Andreas,

in den ersten 3 Erziehungsjahren ist sie selbst riesterberechtigt (unmittelbar). Wenn sie nur ein geringes Einkommen hat (Erziehungsgeld/Kindergeld), braucht sie nur den Sockelbetrag von 60,- EUR p.a. für einen Riestervertrag zu zahlen.

Viele Grüße
Thomas

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