Mutter unterhaltspflichtig. Bekommt neues Kind

Mutter muss lt. Gerichtsurteil 3/4 Unterhalt für ihre zwei Kinder
zahlen. Jetzt hat sie ein weiteres Kind bekommen und will den
Unterhalt einstellen.
Was können wir nun machen?

Hallo,

Mutter muss lt. Gerichtsurteil 3/4 Unterhalt für ihre zwei Kinder zahlen. Jetzt hat sie ein weiteres Kind bekommen und will den Unterhalt einstellen.
Was können wir nun machen?

Da wird man notfalls klagen müssen. Je nachdem wie die Mutter den Unterhalt einstellt, hat das dann mehr oder weniger Erfolg. Naturgemäß hat auch das neue Kind einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern.

Hallo,

Es gibt nur etwas zu holen, wenn Mutter ein höheres Einkommen hat welches über dem Selbstbehalt liegt.
http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html

Grüße
nicki

Vielen Dank für die Antworten! Sieht nicht gut für uns aus. Bekommt das neue Kind Unterhalt vom neuen Freund? Mutter muss sonst nix bezahlen (Miete, Strom usw) Lohnt es sich überhaupt vor Gericht zu gehen?

Hallo,

auch hier gilt, wenn der neue Freund über dem Selbstbehalt liegt bekommt das neue (sein Kind) Unterhalt. Liegt er darunter zahlt der „Staat“.
Unter bestimmten Voraussetzung (mangels Masse) lohnt sich ein Prozess nur für den Anwalt.

Gruß
nicki

Hallo,

es gibt zu den vorhandenen Antworten noch mehr Möglichkeiten. Hierzu müsste man wissen, wie die Lebenssituation der Mutter und die finanzielle Situation des „neuen“ Vaters ist.

Lebt die Mutter mit dem Vater des neuen Kindes in einer Hausgemeinschaft und ist dieser Vater nicht gerade ein armer Schlucker, hat sie vom Vater des Kindes entweder ein Gehalt für die Haushaltsführung oder Taschengeld zu fordern. Es hat auch evtl. Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Wenn sie mit dem Mann zusammenlebt, muss sie u. U. diese von ihm zu zahlenden Gelder (teilweise?) für den Unterhalt der älteren Kinder verwenden, WENN ihr Überleben durch das Zusammenleben mit dem Mann gesichert ist. Selbstbehalt wird in solchen Fällen oft ganz extrem gekürzt.

Eine andere Variante ist, dass sie in der Zeit, in der der Mann zuhause ist und das Kind betreuen kann (Wochenende, Abend) einen Nebenjob annehmen muss und das dort erwirtschaftete Geld (teilweise?) für den Kindesunterhalt verwenden muss.

Mit den vorhandenen wenigen Informationen, kann man hier nichts prüfen. Da die Kinder Anspruch auf Unterhalt haben, sollte der Vater für sie beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und sich bei einem Anwalt (der dann nur 10 Euro kostet) beraten lassen.

Evtl. kommt ja eine Auskunftsklage in Betracht, bei der die Mutter über die finanziellen Möglichkeiten Auskunft geben muss.

Gruß
Ingrid