Mutter unterhaltsverpflichtet ohne viel Geld ?

Hallo liebe Community,

Meine Partnerin und ich sind in einer schwierigen finanziellen Situation.

Ich lebe seit nunmehr 8 Jahren zusammen mit meiner Partnerin in einer eigenen Wohnung, bin 27 Jahre alt und in der Ausbildung zum Sozialassistenten. Meine Freundin ist derzeit Arbeitssuchend mit gelegentlichen 400€ Jobs bis sie mit ihrem Studium anfängt.

Damals wurde in unserer Familie ein Haus gebaut was über zwei Bank-Darlehen durch meine Eltern ganz normal monatlich gezahlt wurde. Nun ist aber durch ein Unfall, im Jahre 2007, mein Vater plötzlich verstorben ohne sich vorher gegen die hohe Hausrate versichern zu lassen. Seitdem kann meine Mutter die Hausrate von monatlich 1500€ gerade so halten und hat selbst knapp 700-800€ zum leben übrig.

Nun ist meine Sozialassistenten Ausbildung die erste die ich nach der langen Bundeswehrzeit absolviere. Diese Ausbildung wird normalerweise durch das BAföG finanziert. Nun wurde mir aber 2010 BAföG nicht bewilligt da meine Mutter mit hinzugezogen wird. Da die Ämter nur mit dem Einkommen rechnen hat meine Mutter ca. etwas über 2000€ zur Verfügung. Abzüglich des eingenbehalts von 1000€ hätte sie also nach dem BAföG Amt immernoch 1000€ übrig um ihren Unterhaltspflicht nachzukommen. Dieses Geld hat sie natürlich nicht und kann daher auch den Unterhalt nicht (komplett)zahlen.

Ich bekomme momentan noch 475€ Halbwaisenrente durch das versterben meines Vaters, dazu wird mir ein fiktiver Unterhalt bei allen Ämtern hinzugerechnet von 530€. Dadurch wurde meiner Freundin das ALG2 komplett gestrichen sodass wir schon seit mehreren Monaten nurnoch von 475€ und einigen hinzuverdienten Euros durch kleine Jobs „leben“. Es ist ohnehin unglablich das wir es bis hierhin geschafft haben. Nun würde aber ab Januar 2012 meine Halbwaisenrente auslaufen und ich wäre alleine auf das Unterhaltsgeld angewiesen, da ich anderweitig ja nichts bekomme. Das BaFöG Amt kann über eine Vorrauszahlung mir meine Grundsicherung garantieren, dass Problem ist nur das danach bei meiner Mutter angefragt bzw. geprüft wird, wieviel sie zahlen muss oder kann.

Nun meine Frage was kann das BaFöG Amt bei meiner Mutter geltend machen. Ich mache mir sorgen das der Kontakt dadurch noch schlechter wird als er ohnehin schon durch die ganze Unterhaltsgeschichte ist. Aber wir können nicht mehr anders. Wir brauchen ja wenigstens das Existenzminimum wo wir ja sogar schon seit längerer Zeit drunter liegen.

Unsere durch den Staat gegebenen Möglichkeiten sind in diesem Fall:

-Trennung
-Heirat
-Mutter auf Unterhalt verklagen
-Vorrauszahlung durch Unterhalt über das BaFöG Amt

Durchgeführte Maßnahmen hinsichtlich der Situation:

-Prüfung auf Fehler durch Anwältin (Fazit:alles rechtens)
-Zeitungsartikel in der Sächsischen Zeitung
-etliche eingereichte Wiedersprüche teilweise durch Anwalt erstellt
-Diakonie aufgesucht wegen aktueller Notsituation

Hallo,

was genau das Bafög-Amt bei Deiner Mutter geltend machen kann, weiß ich nicht, aber damit Du über die Runden kommst, wäre eine Vorauszahlung durch das Bafög-Amt für Dich sicher sinnvoll. Wenn die Halbwaisenrente wegfällt, dann dürfte sich auch für die ALG2-Situation Deiner Partnerin etwas ändern.

Rechtlich ist da wahrscheinlich nichts zu machen, und natürlich ist es tragisch, dass Deine Mutter nun auf den Kosten für das Haus sitzt. Unabhängig von der Unterhaltspflicht Dir gegenüber stellt sich aber schon die Frage, ob Deine Mutter für so lange Zeit eine so hohe Belastung für ein wahrscheinlich für sie zu großes Haus tragen möchte - aber das muss sie letztlich selbst entscheiden.

LG
figuralis

Hallo,

dass ist nicht gut, aber mal wieder typisch „Deutschland“.
Ich würde nach dem wie es bei mir gerechnet wurde sagen, die Schulden müssen berücksichtigt werden.
Mir wurde beim Kindesunterhalt der Kinder der volle Betrag (100 Euro)die mein Ex bezahlte vom Unterhalt abgezogen, obwohl ich 600 Euro zahlte.
In Deutschland ist es leider so, dass es scheinbar keine Gesetze gibt ausser das eine, DER STAAT ZAHLT AUF KEINEM FALL, EGAL WIE!
Die Schulden waren ja schon vorher vorhanden und nicht erst jetzt gemacht worden. Gehen Sie mit Ihrer Mutter zu einem Anwalt mit Familienrecht (Sie und auch Ihre Mutter bekommen einen Beratungsschein beim zuständigem Amtsgericht). Machen Sie es erst mal nur über Ihren Namen.
Der Anwalt wird Ihnen helfen können. Gegen ein Amt kommen Sie nicht gegen an. Ich kämpfe zur Zeit auch mit einem Amt wegen Unterhalt und kann nur sagen, die machen und sagen alles, bloss damit diese nicht zahlen müssen. Ich habe hier mal einen Link für einige Fragen, die etwas Licht bringen kann, aber ohne Anwalt kommen Sie da nicht raus.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Gruss
Agnes
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/kindesunt… volljähriger Kinder

Du meine Güte, das klingt schlimm.
Es wird mal wieder deutlich, dass Abweichungen vom „Standard-Sozialniveau-Raster“ zu großen Schwierigkeiten führen. Ich kann leider nicht viel dazu sagen, aber mein dringendster Tip ist: eltern-unabhängiges Bafoeg.
Da wird deine Mutter erst gar nicht berechnet.
Und sag mal, die Rate fürs Haus, also ihre Schulden werden nicht mit herangezogen? Das wundert mich.
Aber wenn du da schon mehrfach Anwälte und ähnliches hinzugezogen hast, stimmt das scheinbar.
Alles Gute dir, hoffentlich können dir andere mehr helfen!

Grüße

Für das ELternunabhängige fehlt mir ein halbes Jahr Arbeit noch dann hätte ich es bekommen. Und ja die Ämter Rechnen nur mit dem Einkommen nicht mit anderweitige Ausgaben und Schulden. Ist auch verständlich da ja sonst jeder Unterhaltspflichtige Mensch sich einfach mal hoch verschuldet und dann Zahlungsunfähig wäre. Wir fallen nur meiner Meinung nach durch ein krasses Raster das die hohe Hausrate angeblich nicht mit angerechnet wird. Morgen früh bin ich aber noch einmal bei einer Anwältin die sich mit Unterhalt gut auskennt.

Problem dabei ich und meine Mutter sind momentan zerstritten wegen dem Streß durch den Unterhalt wobei es aber wohl meiner Mutter sichtlich recht ist da ich sie ja momentan damit in Ruhe lasse. Ich wohne mit meiner Partnerin in Dresden und meien Mutter in Hamburg ist eben auch etwas blöd von der Entfernung. Mit Anwältin habe ich jetzt meine sorgen weil wenn ich so eine Klage verlieren sollte habe ich noch mehr Schulden und ich kann mir momentan ja nichtmal etwas zu Essen leisten… Ich rede morgen früh noch mit einer Unterhaltsexpertin(Anwältin)was das Thema betrifft. ICh muss über vorrauszahlung vom Amt gehen anders gehts nicht. Muss nur noch wissen was sie meiner Mutter anlasten würden : /

sind wir ehrlich, es kann Heute jeden passieren. Es kann auch anderes rum passieren. Die Kinder sind ja genau so verpflichtet für die Eltern auf zu kommen, wie wir für die Kinder.
Was hat Ihre Freundin gelernt, warum hat sie keinen Job.
Liegt es auch daran, dass Ihre Mutter nicht gut zu sprechen ist auf die Situation?

Anwalts, oder Gerichtskosten brauchen Sie nicht zahlen, Sie müssen dem Anwalt sagen, dass Sie PKH (Prozesskostenhilfe)brauchen. Ich gehe mal davon aus, dass er Ihnen eh den Weg erklären wird, was Sie, aber auch Ihre Freundin machen müssen.
Er wird Sie mit Sicherheit zum Amt schicken und Sie beantragen Harz 4. Alle beide. Das muss genehmigt werden. Ihre Freundin wird wohl ständig zur ARGE müssen um irgendeine Arbeit angeboten zu bekommen. Sie ist wenn sie arbeitet auch für Sie zuständig, nicht Ihre Mutter. Die
werden sehr schnell eine Arbeit finden, damit der Staat nicht mehr zahlen muss. Die würden dann auch an Ihre und die Eltern Ihrer Freundin ran treten und die Überprüfung vornehmen. Sie selber brauchen in keinem Fall zu Ihrer Mutter gehen und um Unterhalt bitten.
Den schein für die PKH bekommen Sie beim Amtsgericht. Lassen Sie sich bloß nicht so weg schicken, das ist das Recht eines jeden, der finanziell sich keinen anwalt leisten kann. Rufen Sie erst mal einen anwalt an, einige haben die Scheine auch da und füllen diese auch aus.

Gruss
Agnes

Hi,

ich kenne mich mit Bafög nicht aus.
Mutter verklagen ist ein NO-NO.
Wem gehört die Wohnung in der du mit deiner Partnerin lebst? WEnn beiden ist es blöd. Ansonsten soll der Eigentümer den anderen als Untermieter nehmen mit Mitvertrag und allem und der Mieter stellt Antrag auf ALG2.

Erklären, dass das Verhältnis zu Mutter seit dem Tod des Vaters zerrüttet ist, dann holen die auch nicht (zwingend) was von ihr, den die Zeit, bis Ihr eigenes Einkommen habt ist (hoffentlich) absehbar.

Mehr fällt mir nicht ein, sorry.

Hallo,
also ich muss sagen was Du da schilderst ist ein Fall der hinten und vorne nicht passt. So etwas zu beantworten in Schriftform ist so gut wie unmöglich weil die Sachverhalte unvollständig sind oder nicht passen.So etwas muss in einer Sprechstunde abgeklärt werden oder in einem Telefonat mit jemanden geklärt werden der Ahnung hat und Details nachfragen kann.
Ruf am besten den Abteilungsleiter des Bafögamtes oder eines anderen bafögamtes an wenn der es nicht will.
Das Amt hat Auskunftspflicht.

Fakt ist wenn du 5 jahre gearbeitet hast oder mit einer Ausbildung 6 jahre wirst du elternunabhängig gefördert. Das Einkommen deiner Mutter spielt überhaupt keine Rolle dann.Notfalls einen Antrag nach § 36 Bafög stellen. Dort wird auch die generelle Unterhaltspflicht der Mutter geprüft. Einkommen der Freundin interessiert sowieso keinen . Hausvermögen auch nicht. Es sei denn es wäre dein Haus und auch da gibt es Freistellungen wenn andere mit drin wohnen.

Das einzige das ich mir im Moment denken kann ist das die nicht zahlen wollen weil du im Eigentum/Wohnung der Mutter wohnst und Schülerförderung daher nicht gezahlt wird ohne einen Ausnahmegrund .
Ich würde mich wenn es dieser grund ist ,dann woanders mit Wohnort angeben. Das kontrolliert keiner.
Es ist auch niemand über 18 Jahre zu zwingen bei der Mutter zu wohnen, vor allem wenn du ja eine freundin hast.
Wie gesagt bei dir ist nichts konkretes zu sagen weil da so viele Sachen durcheinander geworfen werden die nichs miteinander zu tun haben.
Wenn dir keiner hilft wende dich an die Bezirks- oder Landesregierung deines Bundeslandes. Dort sitzt die vorgesetzte Behörde. Es gibt auch Hotlines im Internet
des Bundesministeriums.
MfG ulf

Hallo liebe Community,

Meine Partnerin und ich sind in einer schwierigen finanziellen
Situation.

Ich lebe seit nunmehr 8 Jahren zusammen mit meiner Partnerin
in einer eigenen Wohnung, bin 27 Jahre alt und in der
Ausbildung zum Sozialassistenten. Meine Freundin ist derzeit
Arbeitssuchend mit gelegentlichen 400€ Jobs bis sie mit ihrem
Studium anfängt.

Damals wurde in unserer Familie ein Haus gebaut was über zwei
Bank-Darlehen durch meine Eltern ganz normal monatlich gezahlt
wurde. Nun ist aber durch ein Unfall, im Jahre 2007, mein
Vater plötzlich verstorben ohne sich vorher gegen die hohe
Hausrate versichern zu lassen. Seitdem kann meine Mutter die
Hausrate von monatlich 1500€ gerade so halten und hat selbst
knapp 700-800€ zum leben übrig.

Nun ist meine Sozialassistenten Ausbildung die erste die ich
nach der langen Bundeswehrzeit absolviere. Diese Ausbildung
wird normalerweise durch das BAföG finanziert. Nun wurde mir
aber 2010 BAföG nicht bewilligt da meine Mutter mit
hinzugezogen wird. Da die Ämter nur mit dem Einkommen rechnen
hat meine Mutter ca. etwas über 2000€ zur Verfügung. Abzüglich
des eingenbehalts von 1000€ hätte sie also nach dem BAföG Amt
immernoch 1000€ übrig um ihren Unterhaltspflicht nachzukommen.
Dieses Geld hat sie natürlich nicht und kann daher auch den
Unterhalt nicht (komplett)zahlen.

Ich bekomme momentan noch 475€ Halbwaisenrente durch das
versterben meines Vaters, dazu wird mir ein fiktiver Unterhalt
bei allen Ämtern hinzugerechnet von 530€. Dadurch wurde meiner
Freundin das ALG2 komplett gestrichen sodass wir schon seit
mehreren Monaten nurnoch von 475€ und einigen hinzuverdienten
Euros durch kleine Jobs „leben“. Es ist ohnehin unglablich das
wir es bis hierhin geschafft haben. Nun würde aber ab Januar
2012 meine Halbwaisenrente auslaufen und ich wäre alleine auf
das Unterhaltsgeld angewiesen, da ich anderweitig ja nichts
bekomme. Das BaFöG Amt kann über eine Vorrauszahlung mir meine
Grundsicherung garantieren, dass Problem ist nur das danach
bei meiner Mutter angefragt bzw. geprüft wird, wieviel sie
zahlen muss oder kann.

Nun meine Frage was kann das BaFöG Amt bei meiner Mutter
geltend machen. Ich mache mir sorgen das der Kontakt dadurch
noch schlechter wird als er ohnehin schon durch die ganze
Unterhaltsgeschichte ist. Aber wir können nicht mehr anders.
Wir brauchen ja wenigstens das Existenzminimum wo wir ja sogar
schon seit längerer Zeit drunter liegen.

Unsere durch den Staat gegebenen Möglichkeiten sind in diesem
Fall:

-Trennung
-Heirat
-Mutter auf Unterhalt verklagen
-Vorrauszahlung durch Unterhalt über das BaFöG Amt

Durchgeführte Maßnahmen hinsichtlich der Situation:

-Prüfung auf Fehler durch Anwältin (Fazit:alles rechtens)
-Zeitungsartikel in der Sächsischen Zeitung
-etliche eingereichte Wiedersprüche teilweise durch Anwalt
erstellt
-Diakonie aufgesucht wegen aktueller Notsituation

Hallo,

der Selbstbehalt der Eltern von volljährigen Schülern ist 1.150 Euro. Mal klären, ob es Sinn macht, dass der Sohn die Mutter offiziell auf Unterhalt verklagt.

Bei Gericht sind die Chancen höher, dass die Schulden dieser Art anerkannt werden. Fokus: höher aber nicht 100%-ig.

Eine andere Möglichkeit ist vielleicht ein Studentenkredit oder ein elterunabhängiges BAFöG.

Gruß

Hallo Tim,
die Situation ist ziemlich verfahren. Vor allem diese Geschichte mit dem Unterhaltsanspruch an Ihre Mutter, denn normalerweise entfallen Unterhaltsansprüche von Kindern aufgrund zu langer Ausbildungszeiten. Ich verstehe auch diese Geschichte mit der Bundeswehr nicht ganz. Hätte da die Bundeswehr nicht für eine Zusatzausbildung mit aufkommen müssen oder lag da noch was anderes dazwischen?
Ich rate Ihnen dringend eine Schuldnerberatung aufzusuchen und am besten Ihre Mutter mit einzubeziehen, da diese ja scheinbar finanziell auch nicht über die Runden kommt. Würde Sie denn an dem Haus hängen oder könnte sie sich davon trennen? Wäre ein Zusammenzug mit Ihrer Mutter denkbar? Das wären alles Lösungsvorschläge, die man nur machen kann, wenn man die Umstände genauer kennt.
Ich wünsche Ihnen alles Gute

Hallo liebe Community,

Meine Partnerin und ich sind in einer schwierigen finanziellen
Situation.

Ich lebe seit nunmehr 8 Jahren zusammen mit meiner Partnerin
in einer eigenen Wohnung, bin 27 Jahre alt und in der
Ausbildung zum Sozialassistenten. Meine Freundin ist derzeit
Arbeitssuchend mit gelegentlichen 400€ Jobs bis sie mit ihrem
Studium anfängt.

wann fängt sie denn an???

Damals wurde in unserer Familie ein Haus gebaut was über zwei
Bank-Darlehen durch meine Eltern ganz normal monatlich gezahlt
wurde. Nun ist aber durch ein Unfall, im Jahre 2007, mein
Vater plötzlich verstorben ohne sich vorher gegen die hohe
Hausrate versichern zu lassen. Seitdem kann meine Mutter die
Hausrate von monatlich 1500€ gerade so halten und hat selbst
knapp 700-800€ zum leben übrig.

Nun ist meine Sozialassistenten Ausbildung die erste die ich
nach der langen Bundeswehrzeit absolviere. Diese Ausbildung
wird normalerweise durch das BAföG finanziert. Nun wurde mir
aber 2010 BAföG nicht bewilligt da meine Mutter mit
hinzugezogen wird. Da die Ämter nur mit dem Einkommen rechnen
hat meine Mutter ca. etwas über 2000€ zur Verfügung. Abzüglich
des eingenbehalts von 1000€ hätte sie also nach dem BAföG Amt
immernoch 1000€ übrig um ihren Unterhaltspflicht nachzukommen.
Dieses Geld hat sie natürlich nicht und kann daher auch den
Unterhalt nicht (komplett)zahlen.

Ich bekomme momentan noch 475€ Halbwaisenrente durch das
versterben meines Vaters, dazu wird mir ein fiktiver Unterhalt
bei allen Ämtern hinzugerechnet von 530€. Dadurch wurde meiner
Freundin das ALG2 komplett gestrichen sodass wir schon seit
mehreren Monaten nurnoch von 475€ und einigen hinzuverdienten
Euros durch kleine Jobs „leben“. Es ist ohnehin unglablich das
wir es bis hierhin geschafft haben. Nun würde aber ab Januar
2012 meine Halbwaisenrente auslaufen und ich wäre alleine auf
das Unterhaltsgeld angewiesen, da ich anderweitig ja nichts
bekomme. Das BaFöG Amt kann über eine Vorrauszahlung mir meine
Grundsicherung garantieren, dass Problem ist nur das danach
bei meiner Mutter angefragt bzw. geprüft wird, wieviel sie
zahlen muss oder kann.

Nun meine Frage was kann das BaFöG Amt bei meiner Mutter
geltend machen. Ich mache mir sorgen das der Kontakt dadurch
noch schlechter wird als er ohnehin schon durch die ganze
Unterhaltsgeschichte ist. Aber wir können nicht mehr anders.
Wir brauchen ja wenigstens das Existenzminimum wo wir ja sogar
schon seit längerer Zeit drunter liegen

wer zahlt die wohnung und nebenkosten?

Unsere durch den Staat gegebenen Möglichkeiten sind in diesem
Fall:

-Trennung
-Heirat
-Mutter auf Unterhalt verklagen
-Vorrauszahlung durch Unterhalt über das BaFöG Amt

Durchgeführte Maßnahmen hinsichtlich der Situation:

-Prüfung auf Fehler durch Anwältin (Fazit:alles rechtens)
-Zeitungsartikel in der Sächsischen Zeitung
-etliche eingereichte Wiedersprüche teilweise durch Anwalt
erstellt
-Diakonie aufgesucht wegen aktueller Notsituation

hallo,
würde mal eine Anwalt aufsuchen,und um eine Beratungsgespräch bitten

lisa