Hallo liebe Community,
Meine Partnerin und ich sind in einer schwierigen finanziellen Situation.
Ich lebe seit nunmehr 8 Jahren zusammen mit meiner Partnerin in einer eigenen Wohnung, bin 27 Jahre alt und in der Ausbildung zum Sozialassistenten. Meine Freundin ist derzeit Arbeitssuchend mit gelegentlichen 400€ Jobs bis sie mit ihrem Studium anfängt.
Damals wurde in unserer Familie ein Haus gebaut was über zwei Bank-Darlehen durch meine Eltern ganz normal monatlich gezahlt wurde. Nun ist aber durch ein Unfall, im Jahre 2007, mein Vater plötzlich verstorben ohne sich vorher gegen die hohe Hausrate versichern zu lassen. Seitdem kann meine Mutter die Hausrate von monatlich 1500€ gerade so halten und hat selbst knapp 700-800€ zum leben übrig.
Nun ist meine Sozialassistenten Ausbildung die erste die ich nach der langen Bundeswehrzeit absolviere. Diese Ausbildung wird normalerweise durch das BAföG finanziert. Nun wurde mir aber 2010 BAföG nicht bewilligt da meine Mutter mit hinzugezogen wird. Da die Ämter nur mit dem Einkommen rechnen hat meine Mutter ca. etwas über 2000€ zur Verfügung. Abzüglich des eingenbehalts von 1000€ hätte sie also nach dem BAföG Amt immernoch 1000€ übrig um ihren Unterhaltspflicht nachzukommen. Dieses Geld hat sie natürlich nicht und kann daher auch den Unterhalt nicht (komplett)zahlen.
Ich bekomme momentan noch 475€ Halbwaisenrente durch das versterben meines Vaters, dazu wird mir ein fiktiver Unterhalt bei allen Ämtern hinzugerechnet von 530€. Dadurch wurde meiner Freundin das ALG2 komplett gestrichen sodass wir schon seit mehreren Monaten nurnoch von 475€ und einigen hinzuverdienten Euros durch kleine Jobs „leben“. Es ist ohnehin unglablich das wir es bis hierhin geschafft haben. Nun würde aber ab Januar 2012 meine Halbwaisenrente auslaufen und ich wäre alleine auf das Unterhaltsgeld angewiesen, da ich anderweitig ja nichts bekomme. Das BaFöG Amt kann über eine Vorrauszahlung mir meine Grundsicherung garantieren, dass Problem ist nur das danach bei meiner Mutter angefragt bzw. geprüft wird, wieviel sie zahlen muss oder kann.
Nun meine Frage was kann das BaFöG Amt bei meiner Mutter geltend machen. Ich mache mir sorgen das der Kontakt dadurch noch schlechter wird als er ohnehin schon durch die ganze Unterhaltsgeschichte ist. Aber wir können nicht mehr anders. Wir brauchen ja wenigstens das Existenzminimum wo wir ja sogar schon seit längerer Zeit drunter liegen.
Unsere durch den Staat gegebenen Möglichkeiten sind in diesem Fall:
-Trennung
-Heirat
-Mutter auf Unterhalt verklagen
-Vorrauszahlung durch Unterhalt über das BaFöG Amt
Durchgeführte Maßnahmen hinsichtlich der Situation:
-Prüfung auf Fehler durch Anwältin (Fazit:alles rechtens)
-Zeitungsartikel in der Sächsischen Zeitung
-etliche eingereichte Wiedersprüche teilweise durch Anwalt erstellt
-Diakonie aufgesucht wegen aktueller Notsituation