Von Angang an:
Freundin > 2 gemeinsame Kinder > getrennt > Mutter hat neuen Freund > Kindesvater ist behindert.
Die Mutter findet einen Grund nach dem Anderen warum der Kindesvater die Kinder nicht mehr zu Hause besuchen kann. Beim Elterngespräch im Jugendamt erklärt die Kindesmutter, dass der Kindesvater in ihrer Wohnung (die der Kindesvater 6 Jahre lang mit ca. 1200 € monatlich mitfinanziert hat) nichts mehr zu suchen hat, da sie jetzt einen neuen Freund und einen neuen Job hat. Der Kindesvater hat zwar eine eigene Wohnung, hat jedoch bei der Trennung keine Möbel mitgenommen und braucht ca. 2 Jahre seine Wohnung sinnig bewohnbar auszustatten (bei maximaler finanzieller Belastung). Die Reaktion des Jugendamtes ist: „Bei der Mutter können Sie die Kinder nicht mehr besuchen und selbst haben sie keine Möglichkeit die Kinder zu empfangen. Sie können die Kinder erstmal nicht mehr sehen.“ Das Jugendamt hat sich aber dazu erbarmt Räume bereitzustellen, damit der Kindesvater dort mit den Kindern spielen kann. Jedoch ist der Kindesvater schwerbehindert und kann allein nicht mit den Kindern spielen, bzw. braucht dabei unbedingt unterstützung eines Nichtbehinderten. Fazit: "Schön, dass die Räume da sind. Das Besuchsrecht kann trotzdem nicht umgesetzt werden. Das Jugendamt äußert sich dazu gar nicht und ein Kindermädchen wird vorraussichtlich 320 € im Monat kosten.
Gelder (Jobcenter, Sozialamt) zur Wahrung des Umgangsrechtes beinhalten nur Fahrwege bzw. Anteilige Regelsätze für einen ganzen Tag. Hier geht es um 2 Mal die Woche 4 Stunden.
Für den Kindesvater ist das Umgangsrecht sehr wichtig, da die Kindesmutter drogenabhängig ist, sich nicht davor scheut vor den Kindern Sex zu haben und sogar Marihoana von minderjährigen aus der Nachbarschaft kauft. Jedoch möchte der Kindesvater die Mutter seiner Kinder nicht ins Gefängnis bringen oder das Sorgerecht entziehen. Der Mutter Probleme machen ist also nicht der weg. Der Weg ist für die Kinder präsent zu sein.
Kennt jemand die Rechtslage in solchen fällen?