Hi,
Ich habe folgendes Problem:
Die neue Freundin wollte das Kind abholen da der Vater leider keine Zeit hatte. Das war auch vorher nie ein Problem, aber dieses Mal wollte die Mutter das Kind nicht Der Freundin mitgeben. Sie sagte der Vater ist in der Pflicht das Kind zu holen. Das tut auch immer einer v beiden sie holen das Kind und bringen es auch wieder zu der Mutter (gar kein Problem). Aber stimmt es das nur der Vater das Kind holen darf oder kann er auch seine Freundin losschicken es zu holen? Kann die Mutter das verweigern nur aus trotz? Es ist noch nie etwas vorgefallen das sie bedenken haben müsste das Kind in die Obhut der neuen Freundin zu geben.
Hallo.
Aber stimmt es das nur der Vater das Kind holen darf oder kann
er auch seine Freundin losschicken es zu holen? Kann die
Mutter das verweigern nur aus trotz?
Nicht aus Trotz. Aus Sorge um das Kindeswohl!
Wer sagt denn, daß die neue Freundin überhaupt noch die Freundin ist? Vielleicht hat sie sich mit dem Ex heillos zerstritten, und sie will sich am Kind rächen?
Klingt paranoid? Bei manchen „modernen“ Familienkonstellationen nach dem RTL2-Schulbuch würde mich sowas nicht wundern.
Es ist noch nie etwas
vorgefallen das sie bedenken haben müsste das Kind in die
Obhut der neuen Freundin zu geben.
Hat überhaupt keine Bedeutung.
Ist zwar ein Geäffe, aber der Vater soll seiner Freundin halt eine schriftliche Vollmacht (für genau diesen Tag) mitgeben, dann ist zumindest obige Sorge unbegründet.
Bei KiTas läuft das doch auch so. Nur wer von den Eltern bevollmächtigt ist, darf das Kind abholen.
Jeder Richter würde übrigens an beide Elternteile appellieren, sich außergerichtlich zu einigen. Wenn hier jemand rumzicken will, soll er doch bitte nicht das Kind dazu benutzen.
Gruß
Michael