Mutter will Haus an Sohn verkaufen, Vater dement

Der Vater meines Lebensgefährten ist an Demenz erkrank und lebt seit ein paar Monaten im Pflegeheim. Er besitzt ein stark renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus und ist alleiniger Eigentümer. Die Mutter wohnt in diesem Haus und besitzt Generalvollmacht über alle Belange des Vaters. Nun wollen mein Partner und ich das Haus in Absprache mit der Mutter das Haus umbauen und renovieren und wir ziehen mit der Mutter in das Haus. Da wir für die Renovierung Geld von der Bank benötigen und die Bank für den Kredit eine Sicherheit haben wollen überlegen wir nun ob es machbar ist das Haus vom Vater zu kaufen und somit eine Sicherheit für die Bank zu haben. Nun meine Fragen:

Kann uns die Mutter das Haus verkaufen?

Welche Nachteile können uns als Eigentümer entstehen falls wir nicht mehr für das Heim des Vaters aufkommen können?

Kann man der Mutter Wohnrecht einräumen und welche Vor- und Nachteile entstehen dadurch?

Mir ist klar das wir das mit einem Anwalt besprechen müssen aber ich möchte schon vorab ein bisschen informiert sein.

Vielen Dank schon einmal im voraus!

Eine Generalvollmacht wird das Recht zum Verkauf einer Immobilie wahrscheinlich nicht abdecken. Falls doch, ist trotzdem die Genehmigung des Betreuungsgerichts (örtliches Amtsgericht) erforderlich. Dort kann auch eine Betreuung für die Angelegenheit „Veräußerung des Eigenheimes soundsostraße Nr. soundso“ angeregt werden, wenn die Vollmacht, wie vermutet, nicht ausreicht. Die Betreuung kann und soll grundsätzlich von nahen Angehörigen übernommen werden. In diesem Fall aber nicht Deinem Lebensgefährten.
Als Eigentümer oder nicht: Dein Lebensgefährte ist grundsätzlich unterhaltspflichtig für seinen Vater.
Ein Wohnrecht kann dinglich (Eintragung im Grundbuch) wie schuldrechtlich vereinbart werden. Dinglich schmälert es den Wert des Hauses, solange es ausgeübt wird, schuldrechtlich macht man sich u.U. schadensersatzpflichtig gegenüber dem Wohnberechtigten, wenn man das Haus verkauft.
Ich würde das Übrigens nicht mit einem Anwalt, sondern mit einem Notar besprechen.

Falls es, wie ich vermute, darauf hinauslaufen soll, das Haus für einen „Freundschaftspreis“ zu erwerben, wird aber das Betreuungsgericht wahrscheinlich seine Zustimmung verweigern.
Wenn das Haus so „renovierungsbedürftig“ ist, dann seh ich allerdings auch nicht die Schwierigkeit: Die Mutter als Bevollmächtigte kann eine Grundschuld bewilligen und das Haus so (mit Zustimmung der Betreuungsbehörde) als Sicherheit für einen Kredit Deines Lebensgefährten anbieten, wenn sie denn selber keinen guten Kredit mehr bekommt. Dann kann das Haus auch so renoviert werden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe nochmal nachgefragt, es besteht bereits die gerichtliche Betreuung durch die Mutter. Das wäre also kein Problem. Wir hatten vorgehabt das Haus zum Verkehrswert zu erwerben, also kein „Freundschaftspreis“. Wir wissen das wir zum Unterhalt verpflichtet sind, da wir bereits zum Teil für ihn aufkommen.

Hallo, ich bin zwar kein Rechtsexperte, habe aber gerade einen ähnlichen Fall.
Die Mutter kann das Haus verkaufen, da sie ja Generalvollmacht hat. Dann gehört das Geld aber dem Vater und wird für die Kosten des Heimes benötigt. Sie benötigen von der Bank dann das Geld für den Kauf und dann noch für die Renovierung. Wenn dann das Geld des Vaters aufgebraucht ist, wird der Sohn noch für die Heimkosten aufkommen müssen. Sie als Lebenspartnerin nicht. Also kaufen besser Sie das Haus.
Für das Heim bitte kein Wohngeld für den Vater beantragen, dann muss alles Vermögen angegeben werden.
Die Mutter kann Niesbrauch eingeräumt bekommen, dann kann sie bis zum Lebensende wohnen bleiben. Vielleicht kann ja Niesbrauch auch mit einer kleinen Miete verbunden werden. Dann sind die Raten nicht so hoch.
Gruß Ingeborg

Hallo

warum das haus kaufen,sicherlich ginge das,da die frau ja alle vollmachten hat.
nur stellen sich jetzt mehrere fragen.
wenn er im pflegeheim ist,und da kosten anfallen,die nicht von den angehörigen getragen werden,und der staat,für den rest der kosten aufkommt,erziehtlt er einen erlös,egal ob er demenz ist oder nicht,er ist immr noch miteigentümer,so kann es ein das dann der staat das geld zum teil sich holt,also seinen anteil,auch geld das die frau erhält da sie ja dann vermögen hat.
warum kaufen,wenn dann ehr schenkung machen,oder besser die frau des mannes gibt es bei der bank als sicherheit ab.
details wären mit dem anwalt zu klären,da ich nicht sicher bin ob man da das haus schenken kann,wenn kosten offen sind.

mfg.

hALLO;

die Schwierigkeit liegt wohl darin, dass der Vater dement ist. Inwieweit hier ein Kauf zustande kommen kann, weiss ich nicht.
Ein Mitspracherecht hat auf jeden Fall seine Frau, die ja später die Hälfte des Hauses erben wird.
Warum Sie das Haus kaufen nur wegen Sicherheiten bei der Bank ist mir unklar. Das Geld fließt ja bei Erbschaft teilweise eh wieder zu Ihnen zurück.

Dieser Sachverhalt und auch, dass die Mutter bei Ihnen wohnen bleiben kann (schriftlich niedergelegt und beglaubigt) muss der Bank wohl reichen.

Zur Sicherheit nochmals vom Anwalt beraten lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Viel Glück
Uli

Hallo Lupofee,
mein Tipp: lasst Euch das Haus von der Mutter schenken und räumt ihr lebenslangen Niesbrauch im Gegenzug ein. Das ganze muss natürlich notariell eingefädelt und begleitet werden.
Soweit ich weiß bleibt selbstgenutztes Wohneigentum unberührt, wenn es um Unterhaltsfragen geht.
Gruß
Hans

Danke an alle die geantwortet haben. Wir wollten das Haus kaufen weil wir gedacht haben das uns die Bank sonst evtl. keinen Kredit bewilligt (Sicherheit). Das zweite Problem was wir bedacht hatten war das der Fall eintritt das wir die Kosten des Heimes nicht mehr tragen können (im Falle einer höheren Pflegebedürftigkeit, im Moment ist dies aber kein Problem) und uns das Haus so überschrieben/geschenkt wurde, dann ja die 10 Jahres Frist evtl. noch nicht rum ist und das Haus dann weg muss. Dann bleiben uns nur Kosten aber kein Nutzen. So haben wir mehr Sicherheit das wir dort wohnen bleiben können.

Das mit dem Anwalt ist sicher richtig.
2 Fragen solten auf alle Fälle geklärt sein.
Was für eine Vollmacht hat die Mutter. Generalvollmacht ist so ein allgemeiner Begriff. Ist das eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Regelung aller Angelegenheiten ? Nur die können nämlich ggf. eine gesetzliche Betreuungsanordnung ersetzen. Irgendein privat aufgesetztes Schriftstück ist in der Regel für solch weitreichende Verfügungen wie einen Hausverkauf nicht ausreichend und zudem meisst fehlerhaft aufgesetzt.

Zweite zu bedeneknde Frage: Was ist das Haus wert? Wenn Euch das Haus weit unter Wert überlassen wird, dann ist das nämlich rechtlich kein Kauf, sondern eine schenkung. Dies bedeutet wiederum, dass das haus noch 10 jahre ggf. zur Deckung von Pflegekosten herangezogen werden kann. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, da viele Leute versucht haben, sich die Pflegekosten aus der Sozialkasse finanzieren zu lassen und vorher ihr Vermögen übertragen haben.
Für Euch heisst das, bei einem Kauf muss der reelle Wert des Hauses bezahlt werden, der ggf. vorher durch einen Sachverständigen zu ermitteln ist.
Ein Deal nach dem Motto, wir übernehmen kostenfrei das haus gegen Renovierung und Wohnrecht würde gegen die Interesse des hausbesitzers verstoßen und wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht wirksam.

Aber wie gesagt, all das ist Stoff für ein langes anwaltliches Beratungsgespräch.

Hallo Lupofee, leider kann ich dir nicht bei deinem Problem helfen.

Gruß hexe1971

Hallo da weis ich auch nicht was mann machen kann.
Karl-Heinz

Hallo,
aufgrund der Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht) ist die Mutter auch voll Handlungsfähig, sprich darf auch das Haus verkaufen-an wem auch immer.
Die Kaufmöglichkeit für Euch besteht absolut und muss vom Notar bestättigt werden (Grundbucheintrag, etc.).
Das Sozialamt wird allerdings, bis auf ein gewissen Behaltbetrag, an das Verkaufsgeld knabbern, um die Heimkosten anteilig zu decken.
Da Ihr das Haus auf Kredit erwerben werdet, wird man dort nicht angehen, zumal der Vater ja dann das Verkaufsgeld hat.
Das Wohnrecht der Mutter ist freivertaglich aushandelbar.
Je nach Vertrag kann man entsprechende Pflichten, Nachteile, aber auch Vorteile haben. Es liegt immer an den Vertragsbestandteilen und deren Auslegung - datrum möglichst klar und unmissverständlich die Details aushandeln. Ein Rechtsanwalt sollte bei der Aufstellung der Vertragspunkte einbezogen werden, um
Rechtssicherheit zuhaben und auch die Gerechtigkeit zu wahren.
Zu beachten ist, dass man nicht wegen des „Heimgeldes“ den Kaufpreis ‚künstlich‘ zu tief ansetzt, denn dann kann der Vertrag vom Amt als Nichtig angesehen werden.
Dies kann u.U. auch ein Zwangsverkauf hervorrufen.
Viel Erfolg!

Hallo,
Mutter hat Vorsorgevollmacht oder ist vom Gericht eingesetzt als Betreuer mit allen Rechten und Pflichten.Dann kann sie handeln.

Verkauf oder Teilverkauf bindet ja auch Kapital.
Entweder habt ihr das oder ihr müsst für den Kauf eine Hypothek aufnehmen und dann bleibt kaum noch Geld für eine Renovierung, denn sonst hättet ihr eine „aufgeblasene“ Hypothek und das macht heute meines Wissens keine Bank mehr.
Mieteinnahmen um gegen zu rechnen gibt es nur bei einem Mietshaus. Da gäbe es interessante Szenarien.

Möglich ist ein Schenkungsvertrag mit dem Sohn (wenn Alleinerbe), der z.B. folgendes regelt:
Lebenslanges Wohnrecht der Elternteile
Automatische Rückgabe an die Eltern wenn die Kinder überschuldet sind.
Damit verhindert man, dass Gläubiger das Haus pfänden können. Damit sichert man Haus und Erbe!
Es können natürlich weitere Bedingungen eingebaut werden, wie was passiert, wenn sich z.B. der Beschenkte Verfehlungen zu schulden kommen lässt etc.

Können die Pflegefallkosten nicht mehr aufgebracht werden, ist der Sozialhilfeträger berechtigt, das Haus rückzufordern und zu Geld zu machen. Das geht allerdings nur in den ersten 10 Jahren ab Schenkungsdatum.

Überlegenswert ist eine nach und nach Renovierung wie es der Geldbeutel hergibt, man spart ja Miete. Und man ist nicht von einer Bank abhängig und „bedroht“ wenn unvorhergesehen etwas passiert.
Weiter kann ich dazu nichts sagen.
mfG
KKl

Der Vater meines Lebensgefährten ist an Demenz erkrank und
lebt seit ein paar Monaten im Pflegeheim. Er besitzt ein stark
renovierungsbedürftiges Einfamilienhaus und ist alleiniger
Eigentümer. Die Mutter wohnt in diesem Haus und besitzt
Generalvollmacht über alle Belange des Vaters. Nun wollen mein
Partner und ich das Haus in Absprache mit der Mutter
umbauen und renovieren und wir ziehen mit der Mutter in das
Haus. Da wir für die Renovierung Geld von der Bank benötigen
und die Bank für den Kredit eine Sicherheit haben will,
überlegen wir nun ob es machbar ist das Haus vom Vater zu
kaufen und somit eine Sicherheit für die Bank zu haben. Nun
meine Fragen:

Kann uns die Mutter das Haus verkaufen?

Welche Nachteile können uns als Eigentümer entstehen falls wir
nicht mehr für das Heim des Vaters aufkommen können?

Kann man der Mutter Wohnrecht einräumen und welche Vor- und
Nachteile entstehen dadurch?

Mir ist klar das wir das mit einem Anwalt besprechen müssen
aber ich möchte schon vorab ein bisschen informiert sein.

Vielen Dank schon einmal im voraus!

Hallo, ich kann Dir bei Deinem Problem nicht helfen.
Viele Grüße - Rat