Mutter wohnt mietfrei in Immobilie

Hallo, ich hoffe es kann jemand einen Tipp geben:

Fiktive Person A wohne derzeit mit der Mutter in einem Einfamilienhaus. Die Mutter beteiligt sich an den vorhandenen Kosten, zahlt aber in dem Sinn keine Miete.

Nun wird Person A bald den Freund heiraten und würde auch gerne zu ihm in sein Haus ziehen, da sie einen kürzeren Weg zur Arbeit hätte.

Der Mutter soll das Haus gerne mietfrei überlassen werden, wenn sie das noch vorhandene Darlehen weiter abzahlt und für ihre Nebenkosten aufkommt.

Nun habe ich gehört, dass das gar nicht ohne weiteres geht, sondern dass Person A eine ortsübliche Miete von der Mutter nehmen müsse, die natürlich versteuert werden muss. Sollte sie wesentlich niedriger als ortsüblich sein, so würde sie geschätzt udn angeglichen werden.

Stimmt das?

Darf man Verwandten seine Immobilie nicht einfach so überlassen?

Eigenheimzulage ist ausgelaufen, da bekommt Person A nichts mehr, falls das wichtig ist.

Danke für Hinweise!!

Hallo,

Der Mutter soll das Haus gerne mietfrei überlassen werden,
wenn sie das noch vorhandene Darlehen weiter abzahlt und für
ihre Nebenkosten aufkommt.

Nun habe ich gehört, dass das gar nicht ohne weiteres geht,
sondern dass Person A eine ortsübliche Miete von der Mutter
nehmen müsse, die natürlich versteuert werden muss. Sollte sie
wesentlich niedriger als ortsüblich sein, so würde sie
geschätzt udn angeglichen werden.

Das geht alles, problematisch wird allenfalls die steuerliche Behandlung. Wenn die Mutter das vorhandene Darlehen abbezahlt könnten diese Zahlungen vom FA als eine Art Miete interpretiert werden die von A versteuert werden müßten (wenn A denn eine reale Person wäre und nicht nur eine fiktive :wink:). Wenn die „Miete“ aber nicht mindestens 75% des orstsüblichen Vergleichswerts beträgt besteht andererseits für A nicht die Möglichkeit eventuelle Kosten für das Gebäude (z.B. Finazierunszinsen) steuerlich geltend zu machen.

Eine genaue Beurteilung ist aufgrund der gegebenen dürftigen Faktenlage und aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Es könnte aber durchaus sein, dass alle Beteiligten von einem „ordentlichen Mietvertrag“ profitieren.
Würde hier daher eine Beratung durch einen Steuerberater durchaus empfehlen.

Gruß
Werner

Hallo,
Die Mutter wohnt unentgeltlich in dem Haus der A. Schliesslich ist sie nahe Angehoerige und hat vielleicht schon lange da gewohnt. Niemand ist verpflichtet, von seiner Mutter Geld zu verlangen, nur weil sie im gleichen Haus wohnt; schon gar nicht, wenn sie wegen der voruebergehenden Abwesenheit der Tochter, die aus beruflichen Gruenden bei ihrem Freund einen zweiten Wohnsitz gegruendet hat, jetzt auf das Haus aufpasst. Wenn die Mutter nun ihrer Tochter Geld schenkt, und die Tochter zahlt damit ihr Darlehen zurueck, geht das niemanden was an, auch nicht das Finanzamt, ausser der Schenkungsfreibetrag wird ueberschritten.
Eventuell laesst A sich von einer steuerlich versierten Person beraten, ob sich ihre doppelte Haushaltsfuehrung nicht sogar steuerlich guenstig auswirken kann.
Gruss
Christoph

Hallo,

generell wird es wohl so sein, dass dann natürlich im Zusammenhang mit dem Haus nichts steuerlich geltend gemacht werden dürfte.

Gruß

Samira

Aber Abschreibung, Negativeinkünfte etc. gibt es dann natürlich nicht.

vnA