Mutterboden ist die obere ´Humusschicht. Diese ist ohne Schrott aufzuheben um dann damit den Garten anlegen zu können. Müll gehört nicht dazu! Der Bauträger ist verpflichtet den Müll wegzukarren und dann von einer anderen Baustelle oder sonstwo ordentlichen Mutterboden heranzukarren. Aber, ein Problem ist, es muß vertraglich (not. Kaufvertrag) vereinbart gewesen sein. Halte einen Teil des Kaufpreises zurück (5 % dürften reichen), bis der Mangel beseitig ist. Kein Geld zu bekommen beschleunigt den Gang… Ansonsten Rechtsanwalt!
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Interessanter Aspekt. Im Vertrag steht nix, aber in der sogenannten Baubeschreibung, die Anlage zum notariellen KV ist, steht:
„Der auf dem Grundstück vorhandene Mutterboden wird nach Fertigstellung des Hauses maschinell einplaniert“
Anzumerken ist, daß wir das Haus im Rohbauzustand kauften.
Was kann hier erwartet werden?
Michael
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genau das, was im Vertrag steht! Auch die Anlage gehört zum Kaufvertrag = Bestandteil dessen. Der Mutterboden, wie von mir beschrieben, muß maschinell einplaniert werden. Wenn das nicht geschieht, dann Abzug beim Kaufpreis. Die Höhe sollte ein Anwalt vorschlagen bzw. ermittle, was andere dafür verlangen und diesen Betrag einbehalten. Dabei spielt es keine Rolle, daß Du einen Rohbau gekauft hast
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