Hallo Zusammen,
kann mir jemand etwas über die Mütterrente erklären?
Folgendes Problem: Ein Kind geb. 1982 lebt 10 Tage, danach verstorben - hier gibt es keine Mütterente!
Zwillinge geb. 1959, davon ein Kind nach 10 Tagen verstorben, hier bekommt man Mütterrente!
Hat davon schon etwas davon gehört und kann eine Erklärung dazu geben?
Die Empfängerin möchte sich noch nicht an die RV wenden…
Vielen Dank
Hallo!
Das Kind muss mind. 12 Monate gelebt haben, dann gibt es Mütterrente.
Und das ist m. E. unabhängig vom Geburtsjahr.
Bei den Zwillingen ? Ist doch klar, ein Kind hat ja überlebt, also gibt’s auch für 1 Kind die Rentenanrechnung.
Dass es für beide Anrechnung geben soll, wäre mir unverständlich. Meines Erachtens nach stimmt da etwas nicht.
MfG
duck313
Hallo,
zunächst einmal: eine Mütterrente gibt es nicht. Es geht um die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als rentenrechtliche Zeit.
Für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder wurden 12 Kalendermonate berücksichtigt, ab 1.7.2014 24 Kalendermonate.
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem auf die Geburt folgenden Kalenermonat.
Es kommt also darauf an wann das Kind verstorben ist. Liegt der Todestag schon im Folgemonat ergibt sich ein Monat Kindererziehungszeit.
Bei den Zwillingen verhält es sich ähnlich. Liegt der Todestag bereits im Folgemonat entsteht auch hier ein Monat Kindererziehungszeit. Dieser Monat wird dann an die 24 Monate für das lebende Kind „angehängt“
Gruß von TrixiMaus