Meine Frau ist seit 15 Jahre im Einzelhandel tätig und nun im 2. Mutterschaftsjahr. Seit 5 Monaten geht sie bei ihrem alten Arbeitgeber auf 400€-Basis 43 Stunden im Monat arbeiten.
Nun verlang ihr AG die Unterzeichnung eines unbefristeten Aushilfsvertrages.
Darin wird mit keinem Wort der noch bestehende Arbeitsvertrag erwähnt.
Wird der ursprüngliche Arbeitsvertrag dadurch abgelöst?
Geht ihr die Seniorität und die dadurch erhöhte Kündigungsfrist + Abfindung verloren? Auch im Urlaub wird sie schlechter gestellt - 24 Tage laut Bundesurlaubsges. anstatt 31 Tage wie im alten Vertrag.
Für hilfreiche Antworten sind wir sehr dankbar, denn bei der Sache (und der Chefin)haben wir kein gutes Gefühl.
Hallo,
Ihre Fragestellung ist mir leider nicht ganz klar, hat Ihre Frau 2 AG, da Sie vom Mutterschaftsjahr und den ALTEN AG geschrieben haben, oder handelt es sich um nur einen AG? Hat Ihre Frau den AG gefragt warum sie nun einen neuen Vertrag unterzeichnen muss? Welchen Vertrag (befristet/unbefristet, Vollzeit/Teilzeit) hat Ihre Frau zurzeit?
Kündigungsfristen werden normalerweise im Vertrag niedergeschrieben. Wenn es nicht der Fall ist, gilt gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen ab dem Kündigungsdatum.
Allein wegen der Kürzung der Urlaubstage ist es aus meiner Sicht nicht ratsam den neuen Vertrag zu unterzeichnen.
Ich würde Ihren Frau dazu raten erst einmal mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen warum sie nun einen neuen Vertrag unterzeichnen muss.
Viel Erfolg!
mfg
Juli
Meine Frau hat einenn unbefristeten Vollzeitvertrag bei dem gleichen AG, der nun den Aushilfsvertrag zur unterschrift vorlegt. Es handelt sich also nur um einen einzigen AG.
Der neue Vertrag soll gemacht werden weil die Handelskammer dies verlangen würde.
ich hätte auch kein gutes Gefühl, denn das „Angebot“ klingt nicht gerade seriös.
Änderungen am ursprünglichen Arbeitsvertrag würde ich nicht akzeptieren, höchstens einen Zusatzvereinbarung in puncto Arbeitszeit, die zeitlich befristet ist. Damit blieben die verbrieften Rechte aus dem bestehenden Arbeitsvertrag auch nach der Elternzeit unberührt.
Hi Foku,
soweit das auf den ersten Blick möglich ist:
Wird der ursprüngliche Arbeitsvertrag dadurch abgelöst?
Ja, durch einen neuen Vertrag wird der alte abgelöst.
Allerdings könnte der alten Vertrag auch schon durch die 400 € Arbeit hinfällig geworden sein. Das müsste man im Konkreten prüfen.
Geht ihr die Seniorität und die dadurch erhöhte
Kündigungsfrist + Abfindung verloren? #
Ja, das wäre vermutlich so, wenn die erworbenen Ansprüche nicht ausdrücklich im neuen Arbeitsvertrag übernommen werden.
Auch im Urlaub wird sie
schlechter gestellt - 24 Tage laut Bundesurlaubsges. anstatt
31 Tage wie im alten Vertrag.
Ja, das ginge durch einen neuen Vertrag auch.
Aber: Es kommt immer auf den bei Euch konkret geltenden Tarifvertrag an, der zwischen der Firma und der zuständigen Gewerkschaft geschlossen wurde.
Gibt es einen Betriebsrat: Hingehen.
Mitglied in der Gewerkschaft (Verdi): Beraten lassen!
Für hilfreiche Antworten sind wir sehr dankbar, denn bei der
Sache (und der Chefin)haben wir kein gutes Gefühl.
Da kann ich dir leider nicht helfen, weil dies mehr in das Arbeitsrecht rein geht.
Erkundige dich mal beim Bundesamt für Arbeit und Soziales /
Hotline für Arbeitsrecht Tel.: 01805 67 67 13
Eine vollständig befriedigende Antwort kann ich leider nicht geben.
Dazu müßte man den Inhalt der Arbeitsveträge kennen. Am besten ist es sich anwaltliche Hilfe zu holen.
Nch meinem Kenntnisstand-ich bin BR-löst ein neuer Arbeitsvertrag den alten ab. So kjönnen sich z.b die Kündigungsfristen ändern.
Ist der neue schlechter sollte er auf keinen Fall unterschrieben werden. (Man kann dazu auch nicht gezwungen werden.)