was passiert eigentlich nach einem 3-jährigen Mutterschaftsurlaub, wenn, auf Wunsch der Mutter, das Arbeitsverhältnis beendet wird?
Besteht dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ist diese Absicht ähnlich zu werten, wie die einseitige
Kündigung eines ‚regulären‘ Arbeitsverhältnisses (natürlich mit entsprechender (Sperrfrist)?
Eine Sperrzeit wird es vermutlich geben, bin aber nicht ganz sicher. Aber eins ist sicher: Arbeitslosengeld bekommt sie nur dann, wenn sie sich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellt und z.B. erklärt, wie das Kind untergebracht ist oder werden könnte. Wenn sie gar nicht weiter arbeiten will, bekommt sie auch kein Arbeitslosengeld.
hi Delia, Alg gibt es, wenn gewisse Vorversicherungszeiten erfüllt sind. muß im Einzefall geprüft werden,
2. Wenn eine Erklärung abgegeben wird, daß die und die person ganztags aufs KLind aufpaßt, gibts unter den o.g. Vorauss. Leistungen , die fragen aber erst, ob du halbtags weiterarbeiten wilst, darüber kannst du die Erklärung auch abgeben, dann gibts aber geldlich nur den halben Betrtag, also hier vorsichtig sein, und die Erklärung für ganztags abgeben.
Tschüßße
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