Ich hab da eine Frage zu Mutterschaftsgeld.
Nehmen wir mal den Fall an das eine Schwangere ein Arbeitsverhältnis hat, und das dieses VOR dem Mutterschutz endet ( Vertragsende )
Wer Zahlt dann Mutterschaftsgeld ?
Gruß
JA ich
Ich hab da eine Frage zu Mutterschaftsgeld.
Nehmen wir mal den Fall an das eine Schwangere ein Arbeitsverhältnis hat, und das dieses VOR dem Mutterschutz endet ( Vertragsende )
Wer Zahlt dann Mutterschaftsgeld ?
Gruß
JA ich
Hallo,
wenn zu Beginn der Schutzfrist, also sechs Wochen vor dem mutmasslichen Entbindungstag keine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch besteht, gibt es auch kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Wenn allerdings früher entbunden wird und man die Schutzfrist vom tatsächlichen Entbindungstag aus berechnet, und da „noch“ einer Versicherung mit Krankengeldanspruch bestand, dann gibt es auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
Gruß
Czauderna
Hallo,
wenn ein Zeitvertrag vor dem Mutterschutzbeginn ausläuft, besteht in den meisten Fällen ab Folgetag Anspruch auf Arbeitslosengeld (Fristen für den Antrag beachten!). Ab Beginn der Schutzfrist wird dann nach Einstellung des Arbeitslosengeldes Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt.
Gruß
RHW