Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber zahlt nicht

Was könnte man machen, wenn der Arbeitgeber nicht genug Mutterschaftsgeld zahlt?
Gibt es da Fristen zur Mahnung bzw. muss man überhaupt mahnen?

Hallo,

der Arbeitgeber zahlt kein Mutterschaftsgeld, sondern nur Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, weil Mutterschaftsgeld eine Krankenkassenleistung ist.

Und die KK zahlen das nicht jeden Monat, sondern „auf einmal“.

Was genau ist also schiefgelaufen?

VG
EK

Okay, Formulierungsfehler.
Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht in der Höhe, in der er müsste, sondern einen sehr viel geringeren Vertrag.

Und die KK zahlt Mutterschaftsgeld auf 2 mal verteilt. Einmal für 6 Wochen vor der Geburt, dann für 8 Wochen nach der Geburt.

lg

meinte Betrag und nicht Vertrag.

Hallo,

nein, eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts könnte auch ohne anwaltliche Unterstützung sofort Klage erhoben werden, der AG ist im Verzug.

Doch gibt er dafür eine Begründung? Denn die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist ihm ja bekannt (oder sollte es sein, da ein gesetzlicher Festbetrag) und den restlichen Teil zum vorherigen Netto muss er (steuer- und sozialversicherungsfrei) aufstocken.

Wo ist das Problem? Er bekommt das ja sogar über U2 von der Krankenkasse erstattet, also hat er ja gar keinen Grund, das nicht zu zahlen…

VG
EK

Woran liegt es?
Hi!

Das ist ein wenig off topic, aber evtl. weiß der AG gar nicht, dass er die falsche Summe auszahlt?

Wir hatten vor kurzem den Fall, dass in unserem Abrechungssystem eine Lohnart falsch geschlüsselt war und somit nicht in die Berechnung des Durchschnitts einfloss.
Das lief fast 8 Monate falsch, ohne, dass es auffiel.

Nicht immer ist der AG niederträchtig und gemein, wenn eine Zahl mal nicht stimmt…

VG
GUido

Nicht immer ist der AG niederträchtig und gemein, wenn eine
Zahl mal nicht stimmt…

in diesem fall gehe ich davon aus, dass der arbeitgeber darüber informiert ist, dass die summe zu gering ist.

nein, eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich. Über die
Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts könnte auch ohne
anwaltliche Unterstützung sofort Klage erhoben werden, der AG
ist im Verzug.

Danke für die Information.

Doch gibt er dafür eine Begründung? Denn die Höhe des
Mutterschaftsgeldes ist ihm ja bekannt (oder sollte es sein,
da ein gesetzlicher Festbetrag) und den restlichen Teil zum
vorherigen Netto muss er (steuer- und sozialversicherungsfrei)
aufstocken.

Wo ist das Problem? Er bekommt das ja sogar über U2 von der
Krankenkasse erstattet, also hat er ja gar keinen Grund, das
nicht zu zahlen…

Das Verhalten des Arbeitgebers lässt eher darauf schließen, dass er entweder die Zahlung verzögern will (aus welchen Gründen auch immer) oder die zuständigen Sachbearbeiter ziemlich unfähig sind und dies aber nicht zugeben wollen.

nur eine Anmerkung zur Umlage

Der AG bekommt nur etwas erstattet, wenn er auch am Umlageverfahren teilnimmt. Auch für das Umlageverfahren gibt es Vorschriften

Als erstes würde ich die Differenz schriftlich anmahnen, wenn es einen BR gibt dann diesen einschalten. Wenn der Kollege von dir nicht weiß wie es funktioniert, so kann er jederzeit bei den Krankenkassen anrufen, diese helfen gerne weier dafür gibt es den AG-Service.

Immer bedenken, das man ja wieder in das Unternehmen zurück will, also nicht imme alles auf Biegen und Brechen durchsetzen. Jeder AN macht Fehler, manche blocken auch, wenn sie Angst haben, dass jeder Fehler ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Du kennst die Firma besser und wirst den richtigen Weg schon finden.

Hallo,

Der AG bekommt nur etwas erstattet, wenn er auch am
Umlageverfahren teilnimmt. Auch für das Umlageverfahren gibt
es Vorschriften

genau, das AAG.

Die Nichtteilnehmer finden sich hier:

http://www.buzer.de/gesetz/7060/a140588.htm

Scheint mir nicht einschlägig.

VG
EK