Mutterschaftsgeld auch bei Vertragsende

Hallo alle zusammen,
Bin total happy da ich vor ein paar Tagen erfahren habe, dass ich Mami werde. Nun habe ich festgestellt, dass mein Arbeitsvertrag bis 31.05.2012 befristet ist. Bei meiner Einstellung meinte mein Chef, dass ich nach diesen 2 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommen würde. Nun beginnt mein Mutterschutz am 28.05.2012 und der Geburtstermin ist der 09.07.2012. Nun stellt sich bei mir die Frage, wie es finanziell weitergeht. Bekomme ich trotzdem das volle Mutterschaftsgeld auch wenn mein Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert und dieser ausläuft. Kann mir bitte jemand helfen, bekomme langsam etwas Panik, da mein Mann noch studiert und wir auf das Geld angewiesen sind.

Danke für eure Antworten!

Hallo,
danke für die Anfrage. Kann leider nicht darauf antworten; ist nicht mein Interessensgebiet.

MfG

Hallo, also erstmal herzlichen Glückwunsch und eine schöne Kugelzeit.

Das Mutterschaftgeld berechnet sich aus dem Einkommen 12 Monate vor der Geburt, ebenso wie das Elterngeld. Also wirst du das auch bekommen.
Den einzigen Nachteil den du meiner Meinung nach hast, ist, daß du nun halt keinen unbefristeten Vertrag bekommen wirst, und dein Vertrag ganz normal am 31.05.2011 endet. Und evtl. wirst du nur Leistung von der Krankenkasse bekommen (normalerweise zahlt ja der Arbeitgeber einen Teil)… aber genau weiss ich das nicht, da fragst du am besten bei deiner KK nach.

Und… kleiner Tipp von mir… solltest du nicht in einem gefährlichen Job arbeiten, dann sag es Deinem Chef am besten erst kurz bevor man es sieht. Du musst ja nicht sagen, seit wann du es weisst, dann hast es halt erst im 4 Monat erfahren…

Viele Grüße, mikmona

Sorry, da mit Mutterschutz kenne ich mich nicht aus. Aber wenn der Arbeitsvertrag bis 31.05.2012 läuft ist meiner Meinung nach der Arbeitgeber nicht weiter verpflichtet zu zahlen. Und eine Verlängerung bzw. einen unbefristeten Vertrag wird er in der aktuellen Situation sicher nicht machen.

Sorry für die eher etwas negative Antwort. Aber fragen Sie weiter nach, wie gesagt da kenne ich mich nicht aus.

Hallo, leider weiß ich das auch nicht genau, gehe aber davon aus, dass du das komplette Mutterschutzgeld bekommst. Frag doch mal bei deiner KRankenkasse nach, die wissen das ganz sicher!!! Und Elterngeld bekommst du ganz normal, da du ja das Jahr vorher gearbeitet hast. Also, alles Gute!

Hallo Cludia21,

erst mal meinen Herzlichen Glückwunsch!
Leider kann ich Ihnen keine Antwort auf Ihre Frage geben, da es nicht so unbedingt mein Fachgebiet ist, ich würde an Ihrer Stelle mal bei der Krankenkasse nachfragen.

Viele Grüsse
tim27

Mutterschaftsgeld (§ 13 Abs. 1 MuSchG) + Zuschuss dazu vom AG (§ 14 MuSchG) gibt’s von 6 Wochen vor Entbindung bis 8 Wochen danach ( 1 Kind; bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen), aber NUR BEI BESTEHENDEM ARBEITSVERHÄLTNIS. Einzige Ausnahme: Behördlich genehmigte Kündigung gem. § 9 Abs. 3 MuSchG, also NICHT, wenn der Beendigungsgrund die Befristung ist.
ABER: Wenn AG trotz Zusage WEGEN der Schwangerschaft nicht verlängert, Schadensersatz + Schmerzensgeld in empfindlicher Höhe gem. § 15 Abs. 1 + 2 AGG.
Wünsche Dir einen guten Verlauf und Eltern und Kindchen alles Gute! :smile:)
Gruß
Eifelwanderer

Hallo Du,

da Dein Vertrag befristet ist, ändert daran auch die Schwangerschaft nichts. Nur die Aussage, dass Dein Vertrag unbefristet würde, ist leider noch kein unbefristeter Vertrag. Das tut mir leid, dass ich Dir nichts anderes sagen kann. Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € netto pro Tag erhältst Du von der Krankenkasse während des gesamten Mutterschutzes und beitragsfrei krankenversichert bist Du auch weiterhin. Dein bisheriger Arbeitgeber zahlt den Rest zu Deinem täglichen Nettogehalt nur bis zum Ende des befristeten Vertrages. Du kannst Dich dann arbeitslos melden und erhältst da noch Geld, auch wenn Du in Mutterschutz bist. Wie lange Du Anspruch hast, weiß ich nicht, weil ich nicht weiß, wie lange Du berufstätig bist. Das kannst Du bei der Agentur für Arbeit erfragen. Sprich doch mal mit Deinem Chef, ob sich was machen läßt, er scheint ja zufrieden mit Dir zu sein, wenn er Dich fest anstellen will.
Ich drück’ Dir und Euch die Daumen, gutes Gedeihen für Euer Baby und Ihr steht finanziell nicht total im Regen.
Herzliche Grüße
Claudia

Hallo, ja der befristete Arbeitsvertrag endet zum 31.05.2012. In Ihrem Fall sind Sie in den Schutzfristen für Schangere noch während ihrer Tätigkeit, d.h. die Krankenkasse-für ein paar Tge auch der Arbeitgeber- übernimmt Zahlungen, die meines Wissens auch über den 31.05.2012 hinausgehen. Es gibt in jeder Stadt eine „Konfliktschwangerschaftsberatung“ einfach nachfragen oder auch die Krankenkasse kontakten. Viel Glück für die Zukunft

Hallo Cluda21,

Du hast nun festgestellt, dass Du zum 01.06.2010 einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, der auf zwei Jahre befristet ist?
Da bei Schwangeschaften und Mutterschutz alle Fristen ungemein wichtig sind, achte bitte ab sofort sorgfältig darauf, nichts zu vegessen oder Dich nicht sofort um alles notwenige möglichst selbst zu kümmern.
Beim Mutterschutzgesetz heißt es u.a.: „Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder Erreichen des Zwecks auch bei Schwangerschaft, während der Schutzfrist nach der Entbindung und in der Elternzeit.“ Nur wenn alle anderen gleichen befristeten Arbeitsverhältnisse verlängert werden und der Arbeitgeber sich nur Dir gegenüber auf den Ablauf der Vertragslaufzeit beruft, greift ein Diskriminierungsverbot. Ich schätze, das müsstest Du dann nachweisen.
Wende Dich einfach mal an die Internetseite des Familienministeriums. Seit unsere Ministerin selbst Mutter beworden ist, wird diesem Thema vielleicht etwas mehr Platz gegeben. Ansonsten: Krankenkasse (wg. Krankengeld), Betriebsrat (wenn vorhanden), Familienberatung, evtl. Gemeinde usw… Aber bitte sobald wie möglich selbst aktiv werden und nicht warten, bis Manna vom Himmel fällt.

Alles Gute
Gruß Fredo

hallo…ab der Zeit nach vertragsende bekommst du mutterschaftsgeld von der kk…wird wie krankengeld berechnet…also anders als das muschaftgeld

tut mir leid, aber da bin ich überfragt

Hallo, soviel ich weiß gibt es ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Geburtstermin das Mutterschaftsgeld und du wärst dann ab dem 1.6.12 arbeitslos. Somit bekommst du ab dem 1.6.12 dann nur das Geld noch von der Krankenkasse glaube 13€ pro Tag und evtl. noch dazu Geld vom Staat bzw Arbeitslosengeld bis Ende Mutterschutz. Elterngeld ist der mindest Satz 300€, aber es werden die 12 letzten Monatsgehälter vor der Geburt genommen zur Berechnung des Elterngeldes 67% des durchschnittlichen Bruttoverdienstes. Hoffe ich konnte etwas helfen…
gruß