Guten Morgen,
das ist leider auch nicht gerade mein Spezialgebiet, aber ich versuche mal nach dem Ausschlussprinzip zu einer Lösung zu kommen.
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Arbeitgeber ist raus, da der befristete Vertrag vor Beginn der Mutterschutzfrist endete.
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Nach Ende des AV haben Sie normalerweise Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Mutterschutzfrist (ich gehe davon aus, dass die Vorversicherungszeiten erfüllt sind)
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Krankenversicherte, die entweder in einem Arbeitsverhältnis stehen oder aber vor Beginn der Mutterschutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, haben einen Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes gegenüber der Krankenkasse.
Problematisch ist jetzt die Zeitschiene Ende AV, Anspruch ALG und Beginn Mutterschutz, da dies alles im Bereich eines Tages liegt.
Das sollte aber nicht dazu führen, dass sich keiner mehr zuständig fühlt.
Meiner Meinung nach ist hier die Krankenkasse gefordert und zur Zahlung verpflichtet.
Warum diese das anders sieht, geht aus Ihrer Anfrage ja nicht hervor (mündliche Auskunft oder schriftliche Ablehnung?).
Die Argumentation könnte natürlich sein, dass die Pflichtversicherung durch den AG geendet hat und durch die ARGE nicht wieder aufgelebt ist mit der Folge, keine Krankenversicherung = kein Mutterschutzgeld.
Dann bliebe in dieser Zeit eigentlich nur noch der Gang zum Sozialamt.
Es läuft im Prinzip darauf hinaus, dass Sie sich rechtlichen Beistand suchen sollten bei jemandem, der sich im Sozialrecht gut auskennt(vielleicht erst einmal bei einem Rechtspfleger beim Gericht o.ä.),
Besonders, da bei einer Ablehnung der Krankenkasse ja offensichtlich Ihr Krankenversicherungsschutz
„bestritten“ wird und den brauchen Sie ja nun mal dringend!!!
Ich hoffe, dass sich die Situation problemloser lösen lässt als sich meine „Abhandlung“ anhört. Mich würde interessieren, wie es bei Ihnen ausgeht und würde mich daher freuen, wenn Sie kurz Bescheid sagen könnten.
Viel Glück!