Mutterschaftsgeld bei Vertragsende

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wäre toll!

Wie sieht es aus, wenn die Mutterschutzfrist vor Vertragsende
beginnt, aber die Schwangere freiwillig weiter bis zum Vertragsende
arbeitet. Bekommt sie dann trotzdem nach Vertragsende weiterhin
Mutterschaftsgeld un Arbeitgeberzuschuss (von der KK)?
Nach allem, was ich gefunden habe, ruht ja während einer weiteren
Beschäftigung der Anspruch auf diese nur. Ist das richtig?
Oder muss die Schwangere midnestens einen Tag vor Ablauf des
Vertrages aufhören zu arbeiten, um noch weiterhin in den Genuss von
Mutterschaftsgeld und AG-Zuschuss (von der KK nach Vertragsende) zu
kommen?

Oder steht der Schwangeren gar kein Zuschuß zu, weil ihr auslaufender Vertrag nicht mit rechtmäßig aufgelösten Verträgen während der Schwangerschaft gleichgesetzt wird.

Hallo,
entscheidend für die Zahlung von Mutterschaftsgeld ist, dass die Schwangere zu Beginn der Schutzfrist in einer Klasse mit Krankengeldanspruch versichert war. Beginnt also die Schutzfrist während
einer solchen Versicherung, ruht aber der Anspruch weil gearbeitet wurde dann besteht der Anspruch aber dem Grunde nach.
Ergo erhält die Schwangere Mutterschaftsgeld, allerdings keinen
Arbeitgeberzuschuß mehr (logisch, es besteht ja auch kein Beschäftigungsverhältnis mehr). Es könnte aber sein, dass die Kasse
dann lediglich das Höchstmutterschaftsgeld in Höhe von 13,00 € zur
Auszahlung bringt. Eine Umstellung auf Mutterschaftsgeld in Höhe des
Krankengeldes erfolgt da eher nicht (müsste ich aber noch einmal
nachlesen).
Gruß

Czauderna

Hallo,
entscheidend für die Zahlung von Mutterschaftsgeld ist, dass
die Schwangere zu Beginn der Schutzfrist in einer Klasse mit
Krankengeldanspruch versichert war. Beginnt also die
Schutzfrist während
einer solchen Versicherung, ruht aber der Anspruch weil
gearbeitet wurde dann besteht der Anspruch aber dem Grunde
nach.
Ergo erhält die Schwangere Mutterschaftsgeld, allerdings
keinen
Arbeitgeberzuschuß mehr (logisch, es besteht ja auch kein
Beschäftigungsverhältnis mehr).

Genau da liegt schon meine nächstes Problem, wie wäre denn der Paragraph §14 Abs. 2 zu verstehen, wenn dies so logisch wäre, dass es keinen Arbeitgeberzuschuß mehr gibt, wenn es keinen Arbeitgeber gibt.
Denn genau nach diesem gibt es den ja weiterhin. Deshalb ja die Frage, wie wäre der auslaufende Vertrag zu beurteilen.

Hallo,
der Arbeitgeber zahlt nur bis Vertragsende - das steht fest.
Es kann höchstens der Fall eintreten dass die Kasse ab dem Folgetag
Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zahlt dies schreibe ich aber unter Vorbehalt weil ich so einen Fall in letzter Zeit nicht mehr
auf dem Tisch hatte - da muesste ich mich schlau machen.
Gruß
Czauderna