Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld

Hallo Experten!

Am 04.01. kommt voraussichtlich mein Kind. Ich war bisher als Freiberuflerin freiwillig versichert. Seit 01.11.2005 bekomme ich allerdings ALG II und bin durch die versichert.
Jetzt meinte mein Krankenversicherungsbearbeiter (oder wie sowas heißt:wink:, dass ich dadurch, dass ich jetzt über die Agentur für Arbeit versichert bin Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Aha. Meinetwegen :wink:
Worauf wird das Geld denn aber angerechnet. Ich meine, gehört zu haben, auf das Erziehungsgeld. Stimmt das?
Das heißt, wenn ich dann Erziehungsgeld beantrage, dann reiche ich einfach ein, dass ich xy Euro von meiner Krankenkasse bekomme und die ziehen das dann ab? Nun ist es ja wohl so, dass man das Mutterschaftsgeld auch schon 6 Wochen vor der Geburt bekommt. Nun kommt das Kind schon in 4 Wochen. Bekomme ich das dann rückwirkend und gebe das bei der Agentur für Arbeit an und die bekommen dann das Geld einfach zurück? Wußte der Sachbearbeiter (jetzt hab ich das Wort:wink: auch nicht so richtig.

Freue mich auf Eure Antworten!

Danke und Gruß,

M.

Hallo,
also mit der Aussage der Krankenkasse, da wäre ich vorsichtig und
würde mir das nochmals genau und schriftlich bestätigen lassen.
ALG-2 - Bezieher haben eigentlich keinen Anspruch auf Krankengeld und
demzufolge auch kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld im Gegensatz
zur „normalen“ Leistungsbeziehern der Agentur für Arbeit.
Also bitte unbedingt sofort mit der Krankenkasse abklären.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo!

Vielen Dank! Dann scheint der sich ja nicht wirklich ausgekannt zu haben. Frag ich wohl noch mal jemand anderen dort. Wär auch für mich angenehmer, wenn ich das Mutterschaftsgeld nicht bekomme - einmal weniger rennen und rumbeantragen :wink:

Gruß,

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]