Mutterschaftsgeld Terminüberschreitung

Hallo!

Folgende Problematik: Mutterschaftsgeld wird von Krankenkasse und Arbeitgeber bis zum errechneten Geburtstermin (z. b. 22. Juli) gezahlt. Danach soll die Geburtsurkunde für die Zahlungen nach der Entbindung eingereicht werden.
Frage: Wie verhält es sich wenn der Geburtstermin überschritten wird? Zum Beispiel um 10 - 14 Tage? Erfolgen in dieser Zeit Zahlungen

Hallo!

Folgende Problematik: Mutterschaftsgeld wird von Krankenkasse
und Arbeitgeber bis zum errechneten Geburtstermin (z. b. 22.
Juli) gezahlt. Danach soll die Geburtsurkunde für die
Zahlungen nach der Entbindung eingereicht werden.
Frage: Wie verhält es sich wenn der Geburtstermin
überschritten wird? Zum Beispiel um 10 - 14 Tage? Erfolgen in
dieser Zeit Zahlungen

Vom AG wird in der Regel zum normalen Auszahlungstermin des Gehaltes gezahlt, wenn dieser in dem genannten Zeitraum liegt, heisst die Antwort also JA.
Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, verlängert sich die Schutzfrist um diesen Zeitraum und damit auch die Mutterschaftsgeldzahlungen. Die Geburtsurkunde ist dafür da, um die Frist nach der Geburt festzulegen.

Beatrix