Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo!

Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet, d. h., Elterngeld bekommt man dann nur für 10 statt 12 Monate.

Wenn der Partner Elterngeld für die ersten 2 Monate beantragen würde, und der andere Elternteil dann vom 3. bis 14. Monat, würde dann auch das Mutterschaftsgeld auf den Partner angerechnet oder würde der Partner dann für die ersten beiden Monate Elterngeld und der anderen Elternteil Mutterschftsgeld beziehen?
Und würde dieser dann auch noch ab dem 3. Monat für 12 Monate Elterngeld erhalten???

Ich bitte um Hilfe.

Vielen Dank und lieben Gruß

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hallo andy2203,

ich verstehe Deine Frage so:
Wenn der Vater direkt nach der Geburt des Kindes 2 Monate Elternzeit nimmt und entsprechend Elterngeld bezieht und die Mutter in der Zeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und/oder Arbeitgeber ungefähr in der Höhe ihres vorherigen Einkommens erhält, besteht dann noch für die Mutter ein Anspruch auf Elterngeld für weitere 12 Monate – insgesamt also 14 Monate?

Die Antwort lautet hier wohl: Nein. (Vgl. auch: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich… – wichtig ist dort der letzte Halbsatz: „Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten immer als Bezugsmonate der Mutter.“)

Der Vater kann die ersten 2 Monate Elterngeld beziehen, für die Mutter wird der Zeitraum in der o. g. Konstellation aber angerechnet, d. h. sie kann danach noch 10 Monate (bzw. bei Halbierung) 20 Monate Leistungen beziehen.

Hier kannst Du auch noch mal einiges zum Thema Elterngeld nachlesen:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereich…

Lieben Gruß

Trillian

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert + Zitat kenntlich gemacht (" " + kursiv)