Mutterschaftsgeld und Steuerklassenwechsel

Hallo,

nehmen wir mal an eine Schwangere geht Mitte Mai
in Mutterschutz. Ab da erhält Sie Mutterschaftsgeld
von der KK und den Rest vom Arbeitgeber. Bislang
hatten Sie und Ihr Mann Steuerklassen 4:4.
Kann nun der Mann im Juni in Steuerklasse 3 wechseln
und Sie in 5 ohne das vom Mutterschaftsgeld etwas
abgezogen wird?

Gruß

nehmen wir mal an eine Schwangere geht Mitte Mai
in Mutterschutz. Ab da erhält Sie Mutterschaftsgeld
von der KK und den Rest vom Arbeitgeber. Bislang
hatten Sie und Ihr Mann Steuerklassen 4:4.
Kann nun der Mann im Juni in Steuerklasse 3 wechseln
und Sie in 5 ohne das vom Mutterschaftsgeld etwas
abgezogen wird?

Ja, kann sie. Das Mutterschaftsgeld wird aus den letzten drei Monaten vor Mutterschaftsbeginn berechnet.