Mutterschaftsgeld wenn Job 8 Wochen v. SS beendet?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Bezug von Mutterschaftsgeld. Angenommen, jemand gibt seinen Job schon etwas vor dem Beginn der Mutterschutzfrist auf, da es der Person zu viel wird. Wäre das möglich, so 2-3 Wochen eher aufzuhören oder bekommt man dann gar kein Mutterschaftsgeld? Für die Zeit bis zum Beginn des Mutterschutzes bestünde noch Anspruch auf Elternzeit, d.h. die Person wäre in dieser Zeit versichert.

Freu mich über eine Antwort!

Hallo,

bis wann besteht denn die Elternzeit?

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

Sie kann nicht unterbrochen werden, um Mutterschaftsgeld in Anspruch zu nehmen.

VG
EK

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

bis wann besteht denn die Elternzeit?

Elternzeit wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen (Arbeitsverhältnis begann direkt nach Mutterschutzfrist von erstem Kind) und mit dem neuen Kind gäbe es dann ja wieder „neue“ Elternzeit.
Sprich, man könnte ja (nach meinen Kenntnissen) für - beispielsweise - einen Monat vor Beginn der neuen Mutterschutzfrist noch Elternzeit beantragen.

Hallo,
entscheidend für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld wäre in diesem Falle dass bei Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag) eine Versicherung in einer Klasse mit Krankengeldanspruch besteht. Wenn also eine Beschäftigung eine Woche vor Beginn dieser Schutzfrist endet und in dieser Woche entweder Anspruch auf Familienversicherung oder eine freiwillige Weiterversicherung besteht dann gibt es kein Mutterschaftsgeld - da könnte sich allerdings ändern wenn die Entbindung eine Woche früher als errechnet stattfindet und der Beginn der tatsächlichen Schutzfrist sich dann noch innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses befinden würde, aber wer kann das schon vorhersagen.
Gruss
Czauderna