ich bekomme demnächst ein Kind und möchte nun wissen wie sich das Mutterschaftgeld berechnet?
Nur ist es bei mir etwas kompliziert, ich habe jahrelang voll gearbeitet, dann habe ich in der Schwangerschaft 3 Monate unbezahlten Urlaub genommen, jetzt arbeite ich noch für 4 Wochen halbtags und gehe dann in den Mutterschutzurlaub.
Das Mutterschaftgeld wird ja nach dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeld gezahlt, das kann man auch überall nachlesen, wie berechnet sich aber dieser Durchschnitt bei mir, wo kann ich dazu nachlesen?
Die Höhe des mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach dem durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor der Schutzfrist.
Davon werden max. DM 25,00 von der Krankenkasse bezahlt und der Rest wird als Zuschuß vom AG getragen.
Rein nach dem Wortlaut des Gesetzes würde ich sagen, daß Du Dir mit dem unbezahlten Urlaub und der Teilzeit keinen Gefallen getan hast, aber ich kann das nicht abschließend beurteilen.
Die Höhe des mutterschaftsgeldes bestimmt sich nach dem
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten 3
abgerechneten Kalendermonate vor der Schutzfrist.
Davon werden max. DM 25,00 von der Krankenkasse bezahlt und
der Rest wird als Zuschuß vom AG getragen.
Solange ich unbezahlten Urlaub hatte, war ich im Ausland und somit in Deutschland nicht krankenversichert, welche drei Monate zählen jetzt, der letzte Monat halbtags ist mir klar aber vorher?
Die zwei Monate unbezahlt oder zwei Monate vor Urlaubsantritt?
Rein nach dem Wortlaut des Gesetzes würde ich sagen, daß Du
Dir mit dem unbezahlten Urlaub und der Teilzeit keinen
Gefallen getan hast, aber ich kann das nicht abschließend
beurteilen.
Ich weiss (, ging aber nicht anders, der einzige Vorteil mein Arbeitsplatz geht nicht flöten und ich kann wenn ich will wieder einsteigen!
zunächst wünsche ich Dir und Deinem Kind einen guten Verlauf der Schwangerschaft und eine glückliche Geburt. Auf Grund der Besonderheiten in Deinem Fall, empfehle ich Dir eine Beratung durch Deine Krankenkasse - die ist kostenlos und VERBINDLICH
Auf der Krankenhkasse war ich schon und die hatten so einen Fall noch nicht und die Dame sagte mir, dass sie sich nicht mal sicher ist, ob mir überhaupt Mutterschaftsgeld zusteht und dass sie sich erst erkundigen muß. Kurz gesagt, die haben noch weniger Ahnung wie ich, der Anspruch ansich besteht ja wohl ohne Zweifel und damit ich nicht in die Pfanne gehauen werde, hoffe ich hier Infos zu bekommen.
Vielen Dank
Anett
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das hatte ich befürchtet: Dennoch bleibt Dir die Möglichkeit bei einer anderen Krankenkasse oder einer übergeordneten Stelle (z. B. in der Hauptverwaltung) Deiner Krankenkasse nachzufragen. Selbst wenn Du hier Antworten erhälst, die Deine Einschätzung untermauern oder zumindest bestärken, mußt Du sie ja bei Deiner KK „durchsetzen“.
Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht unter folgenden Bedingungen:
bei Beginn der MuSchu-Frist versicherungspflichtig beschäftigt
Zwischen dem 10. und dem 4. Monat vor der Entbindung mindestens 12 Wochen versicherungspflichtig beschäftigt gewesen.
Diese beiden Voraussetzungen erfüllst Du, wenn Du vor dem uU gearbeitet hast.
Solange ich unbezahlten Urlaub hatte, war ich im Ausland und
somit in Deutschland nicht krankenversichert, welche drei
Monate zählen jetzt, der letzte Monat halbtags ist mir klar
aber vorher?
Die zwei Monate unbezahlt oder zwei Monate vor Urlaubsantritt?
Ich kann Dir diese Frage nicht rechtsverbindlich beantworten.
Das Gesetz spricht von den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten. Im uU wurde durch deinen AG sicher eine Unterbrechungsmeldung gemacht und demzufolge keine Lohnabrechnung erstellt, so daß man dahin gehen argumentieren kann, daß die 2 Monate vor dem uU anzunehmen sind.
Das ist aber nur ein Hinweis zur Argumentation!
Mir ist so ein Fall in der Praxis auch noch nicht begegnet.
Es gäbe ja theoretisch 3 Möglichkeiten:
wie oben 2 Monate vor uU + der letzte Monat
nur der letzte Monat, weil „Tage ohne Arbeitsentgelt“ unberücksichtigt bleiben sollen (dies gilt aber nach dem Gesetz nur für unverschuldete Arbeitsversäumnisse)
die letzte 3 Monate, also 1 Monat geteilt durch 90 Tage, da Du ja nur den 1 Monat Entgelt bezogen hast
Interessant wäre zu wissen, wieso Du in uU gegangen bist.
Im Ernstfall kann dir hier nur ein RA helfen, der Widerspruch und ggf. Klage einreicht.
Interessant wäre zu wissen, wieso Du in uU gegangen bist.
Mein Mann arbeitet im der USA, ich war zum Erlernen der Sprache bei ihm, der Flug und die Sprachschule waren schon alles gebucht und bezahlt, dann wurde ich schwanger. Der uU ist also selbstverschuldet, weil absagen wollte und konnte ich nicht mehr, der Vertrag mit meinem Arbeitgeber über den uU war schon unterschrieben und die Aushilfe hatte schon ihren Arbeitsvertrag.
Im Ernstfall kann dir hier nur ein RA helfen, der Widerspruch
und ggf. Klage einreicht.
Das ist der letzte Ausweg kostet viel Nerven, Zeit und Geld, aber Deine anderen Argumente waren schon gut, vielleicht hilfts ja schon.