Mutterschaftsrecht/Kinderrecht/Vormundschaft

Hallo. Meine Schwester hat ein 3 Monate altes Kind. Sie ist 16. Ihr wurde vor 2 Monaten das Kind vom Jugendamt weggenommen weil sie ihr Kind misshandeln soll. Als „Beweis“ führen sie die Vergangenheit meiner Schwester an (Borderliner) worüber sie jedoch hinweg ist und eine Therapie gemacht hat. Nun möchte man ihr das Kind jedoch nicht mehr zurück geben und erwartet von ihr immer mehr Therapien zu machen, obwohl ein unabhängiger Gutachter festgestellt hat, das meine Schwester keine Suizidalen oder Gewalttätigen Probleme und Unzurechnungsfähigkeit aufweisst. Dennoch hält das Jugendamt an seiner Meinung fest, das Kind sei gefährdet.

Aus diesem Grunde würde ich mich über Gesetzestexte freuen, die belegen, dass das Jugendamt Beweise braucht, die stichhaltig sind. Desweiteren brauche ich Ratschläge wie man dagegen vorgehen kann.

Danke schonmal für eure Hilfe.
email: [email protected]

DANKE!!!

Hallo

Sorry, hier kann ich nicht helfen.

Beste Grüße und weiterhin viel Erfolg

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Hallo XY,
Leider kann ich Dir keinen Rat geben, denn ich kenne mich damit nicht aus.
Es tut mir leid.
Allerdings würde ich Dir empfehlen, Deine Frage im Brett „Rechtsfragen“ zu stellen. Da bekommst du garantiert gute Tipps, die Dir weiter helfen.
Ich wünsche Euch alles Gute und viel Erfolg.

Schöne Grüße,
Helena
PS. Als Krankenschwester kann ich Dir nur sagen, dass Borderline ein Syndrom ist. Und heutzutage geht man davon aus, dass dieser nicht heilbar ist. Schon gar nicht mit einer Therapie (nach dem Motto: „Ich habe Grippe und habe eine Therapie gemacht, damit ich sie nie wieder kriege“.) Das gibt es nicht.

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Hallo,
es tut mir sehr leid, aber da kann ich leider nicht weiterhelfen ! Trotzdem alles Gute!
Gruss Schnepfi

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