Hallo. Meine Schwester hat ein 3 Monate altes Kind. Sie ist 16. Ihr wurde vor 2 Monaten das Kind vom Jugendamt weggenommen weil sie ihr Kind misshandeln soll. Als „Beweis“ führen sie die Vergangenheit meiner Schwester an (Borderliner) worüber sie jedoch hinweg ist und eine Therapie gemacht hat. Nun möchte man ihr das Kind jedoch nicht mehr zurück geben und erwartet von ihr immer mehr Therapien zu machen, obwohl ein unabhängiger Gutachter festgestellt hat, das meine Schwester keine Suizidalen oder Gewalttätigen Probleme und Unzurechnungsfähigkeit aufweisst. Dennoch hält das Jugendamt an seiner Meinung fest, das Kind sei gefährdet.
Aus diesem Grunde würde ich mich über Gesetzestexte freuen, die belegen, dass das Jugendamt Beweise braucht, die stichhaltig sind. Desweiteren brauche ich Ratschläge wie man dagegen vorgehen kann.
Danke schonmal für eure Hilfe.
email: [email protected]
DANKE!!!