Mutterschaftsurlaub - ab wann wie lange?

Hallo Experten,

ab wann darf man in den Mutterschutz und wie lange dauert dieser? Wann muss man seinem Chef von der Schwangerschaft erzählen?

Danke für die Hilfe
MaBelle86

Hallo MaBelle86,
der Mutterschutz ist abhängig von der Art der Ihrer Tätigkeit und auch vom Verlauf der Schwangerschaft. Diese Fragen kann Ihnen ihr Frauenarzt aber beantworten.

Wann Sie es ihrem Chef sagen? Am Besten so früh wie möglich. Hüten Sie sich bitte davor, Kollegen, seien es auch noch so gute, vorher schon ins Vertrauen zu ziehen. Es wäre fatal, Ihr Vorgesetzter erfährt von der Schwangerschaft bevor Sie die Gelegenheit haben, mit ihm zu sprechen.

Ein weiterer wichtiger Rat ist, bereiten Sie sich auf das Gespräch vor. Ihr Chef wird Fragen haben, die man möglichst sicher beantworten können sollte. Schließlich muss er sich auf die betrieblichen Belange und Veränderungen einstellen können. Er muss ebenso wie Sie nun planen. Deshalb wird er Sie mit Fragen wie: Z.B. wann Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen oder wie Sie die Elternzeit nutzen möchten, konfrontieren.

Um gut vorbereitet zu sein, recherchieren Sie bitte Ihre individuellen Möglichkeiten, sprechen Sie sich mit Ihrem Partner ab und haben Sie auch Verständnis für betriebliche Belange. Zeigen Sie, dass Sie durch die Schwangerschaft den Anschluss ans betriebliche Geschehen nicht verlieren wollen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen und wünsche Ihnen alles Gute für die kommende Zeit. Außerdem auch alles Gute für Ihr Kind

Herzliche Grüße
Claudia Schlüter

MaBelle86

Hallo,

der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und ist nach der Geburt noch 8 Wochen, es sei denn es sind Mehrlinge, dann sind es 12 Wochen.

Ich würd die ersten 12 Wochen abwarten, dann würde ich es sagen.
Alles Gute

Hallo MaBelle86,

der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der tatsächlichen Geburt.
Es kommt auch darauf an was man arbeitet. In einer Arztpraxis darf man bestimmten Bedingungen nicht mehr ausgesetzt werden oder wenn man in einer Lackiererei arbeitet…alles was Gesundheitsschädlich sein kann oder sogar das Kind beeinflussen kann. Das kann man aber im Mutterschutzgesetz nachlesen (einfach unter Goggle mal eingeben).

Dem Chef muß man es zu keinem bestimmten Zeitpunkt sagen. Aber ab dem Zeitpunkt wo er der AG weiß setzt das Mutterschutzgesetz ein. Das heißt z. B. besonderer Kündigungsschutz usw…

Die meisten warten die ersten „kritischen Wochen“ ab. Das heißt also ab der 12 Woche. Ab da stellt auch der Frauenarzt eine Bescheinigung aus. Die ist kostenpflichtig und wenn der AG diese verlangt, dann muß er die auch bezahlen und nicht du.

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo MaBelle,
der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und hört 8 Wochen nach der Entbindung auf. Wenn dein Baby früher kommt oder du Zwillinge bekommst, gibt es hinterher länger Geld (bis zu 12 Wochen nach der Geburt).
Man sollte es seinem Chef sagen, sobald es für einen selbst wichtig ist. Wer Schichtarbeit hat oder oft abends oder am WoE ran muss, wer schwer tragen muss oder den ganzen Tag stehen, wer auf hohen Gerüsten herumklettern oder auf Arbeit mit Kinderkrankheiten angesteckt werden könnte, sollte also so früh wie möglich Bescheid geben, da gibt es nämlich viele Möglichkeiten, Entlastung zu erfahren. Ich selbst habe es so gehandhabt: Eigentlich wollte ich 12 Wochen abwarten, um ganz sicher zu sein, dass alles gut geht - und um mir Gedanken über die Zeit danach zu machen (wieviel arbeiten, wann wieder arbeiten …). Dann aber wurde fürs kommende Arbeitsjahr geplant, und ich hätte mich für mehrere Projekte verpflichten sollten. So habe ich doch schon in Woche 9 allen Bescheid gegeben, weil mir auch klar war, ich bleibe ein Jahr daheim – und sie haben mir das hoch angerechnet, weil sie nun ganz anders planen konnten. Ich hatte auch was davon, viel weniger Abendarbeit nämlich und die Chefin und die Kollegen haben sich sehr mit mir aufs Baby gefreut.
Alles Gute wünscht dir
Pamelie

Hallo,

also du musst sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Mutterschutz gehen…und darfst nach der Geburt noch acht wochen in Mutterschutz bleiben.
Ich denke es wäre gut wenn man dem Arbeitgeber relativ früh davon erzählt…also so ab dem 4. Monat vielleicht?!
Hoffe ich konnte helfen…:smile:

Hallo MaBelle86,

im Normalfall gilt folgendes:

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären. Nach der Niederkunft dürfen die Wöchnerinnen bis zum Ablauf von acht Wochen nicht beschäftigt werden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird diese Zeit auf zwölf Wochen ausgedehnt. Insgesamt betragen die Mutterschutzfristen (vor und nach der Geburt) zusammen mindestens 14 Wochen. Alle Tage, die durch eine „vorzeitige“ Entbindung verloren gehen, werden gewissermaßen an die acht- bzw. zwölfwöchige Schutzfrist nach der Geburt „angehängt“.

Es ist im Interesse der Schwangeren dem Chef von der Schwangerschaft zu erzählen, denn für die Schwangeren gilt der „Schutz der Mutter am Arbeitsplatz“ sowie der besondere Kündigungschutz. Aus meiner Sicht sollte jede schwangere Frau die sich endgültig für das Kind entschieden hat, in eigenem Interesse den Atbeitgeben schnellstmöglich in Kenntniss setzen.

Grüß
Juli

Hallo,
eigentlich, sollte man seinem Chef die Schwangerschaft gleich mitteilen. WEnn du keine körperliche Anstrengung etc. im Beruf hast, würde ich es meinem Chef im 3. Monat sagen.Ab dann darfst du dann auch keine Überstunden etc. mehr machen. Mutterschutz beginnt 8 od. 6 Wo. vor dem errechnetem Geburtstermin (weiß es leider nicht mehr ganz genau!). Aber da hast du bestimmt anderweitig auch schon Info bekommen.

Ich wünsch dir eine wunderschöne Schwangerschaft,

liebe Grüße

beate

Im Normalfall beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor der Entbindung. Danach darf die Mutter 8 Wochen nicht arbeiten.

Der Arbeitgeber KANN informiert werden von der Schwangerschaft, somit erhält die werdende Mutter einen besonderen Kündigungsschutz, erhält sie aber auch, wenn sie die Schwangerschaft später bekannt gibt.