Hallo zusammen,
meine Frau ist schwanger, da wir umziehen möchten, aber ihr Gehalt brauchen, würden wir gerne wissen, wie es mit Mutterschaftsurlaub ist. Sie ist beamtete Lehrerin.
Wie lange kann sie vorher und nachher pausieren, ohne Lohneinbußen.
Grüße,
Andre
Hallo!
Eine Beamtin hat genauso Anspruch auf die Mutterschutzfristen (14 Wochen - 6 Wochen vor Geburt, 8 Wochen danach) wie jede Arbeitnehmerin.
Auch die Vorschriften für die Elternzeit sind anzuwenden.
Für die Mutterschutzfristen wird Deine Frau noch Ihre Besoldung erhalten, in der Elternzeit dann nicht mehr.
Gruß,
D.