Mutterschaftsurlaub und Krankheit

Meine Frau ist seit dem 03.05.03 in Mutterschaft - müsste also im Mai wieder arbeiten gehen. Leider ist sie während des Mutterschaftsurlaubs schwer erkrankt und kann deswegen im Mai nicht die Arbeitsstelle (Vollzeit) wieder aufnehmen. Desweiteren könnte Sie die Stelle sowieso nicht mehr annehmen, da eine Vollzeitstelle mit Kind nicht möglich ist.

  1. Frage > Muss der Arbeitnehmer Sie wieder einstellen, auch wenn Sie nur Teilzeit (Stundenweise) arbeiten kann.

  2. Frage > Da sie krank ist wie sollte man am besten vorgehen damit noch ein wenig Geld in die Kasse kommt. Auflösungsvertrag unterschreiben (will der Arbeitgeber) und Arbeitslosengeld beantragen - obwohl für den Arbeitsmark steht Sie ja nicht zur Verfügung. Bekommt Sie dann in der Arbeitslosigkeit Krankengeld von der Krankenversicherung.

Bei dem Arbeitgeber arbeiten zur Zeit ca. 10 Angestellte

Ratlose Grüße

Holger

Hallo,
beginnt die Arbeitsunfähigkeit (AU) während der Elternzeit und
dauert über das Ender der Elternzeit hinaus an, muss zunächste der
Arbeitgeber seiner Entgeltfortzahlungspflicht nachommen, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld - Bemessungsgrundlage ist das zuletzt, vor Beginn der Schutzfrist bezogene Entgelt.
Wurde das Berschäftigungsverhältnis zum Ende der Elternzeit beendet,
zahlt die Kasse sofort Krankengeld, und das für maximal 78 Wochen.
Wichtig dabei ist, dass der Kasse sofort nach Eintritt die
Arbeitsunfähigkeit schriftlich nachgewiesen wird.
Gruss
Günter Czauderna

Nur, falls Du Dich wunderst… Lies mal die FAQ
Hi!

Nur für den Fall, dass Du Dich über zu wenig Resonanz wunderst:

FAQ:1129

LG
Guido

MOD: Genau aus diesem Grunde abgeschlossen
Sorry, ich muss das tun.

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