Mutterschutz

Hallo raupe84,
ich bin in der 25. Woche schwanger und ausgezählt für den 17.07.2010.
Habe ich Anspruch auf meinen kompletten Jahresurlaub oder nur anteilig? Ein befreundeter Steuerberater sagte mir, wenn ich nach dem 30.06. ausgezählt bin, habe ich Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Stimmt das? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen.
Ich arbeite bei einem Rechtsanwalt und muß wirklich sicher gehen.
Vielen Dank im Voraus.

Hallo Porzelinchen ;o)

Diesen Anspruch gibt es, wenn man gerade nicht schwanger ist und kündigen will.
Das heißt, wenn man nach dem 30.06. kündigt, etwa zum 15.07. dann erhält man den kompletten Jahresurlaub.
Hat mit Schwangerschaft leider nix zu tun…

Beruf dich auf § 5 des Bundesurlaubsgesetzes in Verbindung mit § 17 Mutterschutzgesetz:

Das BMFSFJ schreibt dazu in seinem „Familienhandbuch“: […] Zugleich wurde eine Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und junge Mütter behoben: Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten. […]