Mutterschutz

Liebe Experten,

kann mir jemand die vorgehensweise sagen, wenn eine mitarbeiterin in mutterschutz geht?
6 wochen vor entbindung hat sie ihren letzten arbeitstag. bis dahin ist das klar. bekommt sie ab diesem zeitpunkt kein geld mehr vom ag und muß der ag eine meldung an die krankenkasse erstellen?
ich frage, weil ich nicht weiß, ob sie - wenn der letzte tag am 29.10. ist - dann auch abgemeldet werden muss und sich somit die SV-Tage verringern, was ja ausschlaggebend für die lohnabrechnung Oktober ist.

ich hoffe auf Ihre hilfe!

liebe grüsse
nicole

Hallo Nicole,

kann mir jemand die vorgehensweise sagen, wenn eine
mitarbeiterin in mutterschutz geht?

(1) der zuständigen Aufsichtsbehörde melden (Gewerbeaufsichtsamt??) - hab ich nie gemacht, bringt aber Punkte im Himmel und ist eigentlich vorgeschrieben.

6 wochen vor entbindung hat sie ihren letzten arbeitstag. bis
dahin ist das klar. bekommt sie ab diesem zeitpunkt kein geld
mehr vom ag und muß der ag eine meldung an die krankenkasse
erstellen?

Unterbrechungsmeldung mit Datum. Die AN bekommt kein Geld mehr vom Arbeitgeber. U-Meldung richtet sich nach dem ärztlich festgestellten voraussichtlichen Entbindungstermin. Ggf. telefonisch mit Krankenkasse abstimmen, welches der erste U-Tag ist.

ich frage, weil ich nicht weiß, ob sie - wenn der letzte tag
am 29.10. ist - dann auch abgemeldet werden muss

Ja nicht abmelden, das gibt Huddel ohne Ende und schlimmstenfalls Geldschwierigkeiten für die Mama. Bei Unterbrechungsmeldung auf Papier: Die Schlüssel für den Grund der Abgabe sind auf dem Formular abgedruckt.

und sich
somit die SV-Tage verringern, was ja ausschlaggebend für die
lohnabrechnung Oktober ist.

Hier allerdings aufpassen. Sogar die alte Tante Datev, die sonst alles weiß und kann, kürzt bei U-Anfang alle Festbezüge, auch Dienstwagennutzung z.B., obwohl die nicht tagesgenau abgerechnet werden darf.

Schöne Grüße

MM

Applaus

[…] Sogar die alte Tante Datev, die
sonst alles weiß und kann, […]

Das musste doch mal deutlich gelobt werden!