eine etwas doofe Frage vielleicht: Der Mutterschutz beginnt ja vier Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin.
Wie kann der Arbeitgeber diesen Entbindungstermin dokumentieren? Bekommt er diesen vom behandelnden Arzt automatisch mitgeteilt? Wenn ja, wann? Er muß ja sicher stellen, dass die Mitarbeitern rechtzeitig zu arbeiten aufhört.
der Arbeitgeber kann nach § 5 MuSchG eine Bescheinigung von der Schwangeren verlangen, woraus sich der Termin der Geburt und der letzte Arbeitstag ergibt.
Hallo,
die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem mutmasslichen Entbindungstag. Zu Beginn der Schwangerschaft legt die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vor. Anhand dieser Bescheinigung kann dann der Arbeitgeber die Schutzfrist berechnen. Die für den Zahlungsbeginn des Mutterschaftsgeldes notwendige Bescheinigung über den Mutmasslichen Entbindungstag für die Kasse (furhestens 49 Tage vor dem MET. ausgestellt) fällt ab dem 01.01.2013 weg.
Gruss
Czauderna