Mutterschutz

Liebe/-r Experte/-in,
es geht um den Urlaubsanspruch im Mutterschutz.
Es sieht so aus, dass am 29.01.10 der Entbindungstermin ist. Es sind ja 6 Wochen vor der Entbindung und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschutz. In dieser zeit besteht Urlaubsanspruch. Bei 26 Tagen Urlaub sind das für 2010 noch 6 Tage, oder sind es 7?
Nach dem Mutterschutz gehe ich für 12 Monate in Elternzeit. Jetzt ist meine Frage kann ich die 6 Tage Urlaub dieses Jahr (2009) schon nehmen oder muss ich ihn am Ende der Elternzeit also erst 2011 nehmen?
Gibt es da eine Regelung?
Eine andere Möglichkeit ist den Urlaub zwischen dem Mutterschutz und der Elternzeit zu nehmen, oder?

Vielen Dank.
Schönen Gruß
Angelina

hsllo,
wieviele das genau sind, kann nur der betrieb sagen.
da gibt es sicherlich unterschiedliche ansichten und berechnungen.
gruß,
nils

Hallo Nils,
gibt es irgendwo ein Gesetz oder so, das besagt dass der Urlaub danach genommen werden muss oder kann man den auch vorher nehmen? Oder muss man da einfach mit dem Arbeitgeber reden?

Gruß Angelina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,
urlaub kann immer erst dann genommen werden,wenn er entsteht.
gruß,
nils

Hallo!
Bitte vielmals um entschuldigung, dass ich jetzt erst antworte.
Konnte wegen Umzug länger nicht ins Internet (ging noch nicht).
Kann nur leider zu diesem Thema gar nicht viel sagen, da ich von anfang an ein Beschätigungsverbot hatte und mir mein Urlaub ausgzahlt wurde. Da habe ich mich nie erkundigt.

Lg
Chritina