Nehmen wir mal an.
Eine berufstätige werdende Mutter arbeitet in einer kleinen Kunststofffirma für Spritzgießen. Dort muss sie die Teile in der Produktionshalle sortieren, abwiegen und Verpacken. Laut Mutterschutzgesetz ist das arbeiten zugunsten der werdenden Mutter untersagt, wenn: Lärm, Staub, Gas/Dämpfe, und schweres Heben mit der Tätigkeit verbunden sind. Dies wäre hier der Fall. Die Frau muss in der Produktionshalle ihre Tätigkeiten ausführen. Dort stehen auch die Maschinen und Elemente für die Produktion. Mehrmals täglich stehen Wolken aus verbranntem Kunststoff in der Halle. Ist das gesundheitsgefährdent für das ungeborene Kind? Sie muss Kartons und Wannen mit mindestens 7Kg bis 20 kg Heben und tragen. Inwieweit greift denn hier das Gesetz und wie lässt es sich durchsetzen? Ein Fallbeispiel wäre ganz toll, bzw. ein Erfahrungsbericht.
Bleibt nur die Frage, ob die Dämpfe
tatsächlich Einfluß haben auf das Ungeborene.
Das kann nun aus der Ferne echt keiner von uns wissen. Hier http://biade2.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&… kann man nachschauen, was giftig ist. Und was giftig ist, ist sicher auch fürs Ungeborene nicht gut.
Mehrmals täglich stehen Wolken aus verbranntem
Kunststoff in der Halle.
heftig… ist das an Arbeitsplätzen in D überhaupt zulässig? Das ist ja für alle Beschäftigten absolut schädlich, nicht nur für schwangere.
Aber zu Deiner Frage: Die richtige Vorgehensweise wäre, dass die Schwangere zunächst beim Chef/Personalabteilung um eine Tätigkeit an anderer Stelle im Unternehmen bittet, bei der keine Lasten gehoben werden müssen und bei der sie nicht dauernd brennenden Kunststoff einatmen muss. Wenn es diese Option nicht gibt, ist der Gynäkologe der richtige Ansprechpartner.
Bleibt nur die Frage, ob die Dämpfe
tatsächlich Einfluß haben auf das Ungeborene.
Das kann nun aus der Ferne echt keiner von uns wissen. Hier http://biade2.itrust.de/biade/lpext.dll?f=templates&…
kann man nachschauen, was giftig ist. Und was giftig ist, ist
sicher auch fürs Ungeborene nicht gut.
Hallo,
inwieweit sowas aufs ungeborene übergeht, kann man nun nicht sagen, förderlich ist es aber sicherlich nicht, weder für die Mutter noch fürs Baby. Daher würde ich genauso vorgehen: Chef nach anderer Stelle fragen lassen, bzw wenn er das nicht hat, muss er sie gegen Lohnforzahlung freistellen, oder aber der Gynäkologe schreibt sie bis Ende der Schwangerschaft arbeitsunfähig.
Um den Fokus auf eine andere und möglicherweise diplomatischere Möglichkeit zu lenken: Besonders am Anfang von Schwangerschaften gibt es echt üble Übelkeiten. Auch wenn die Dämpfe nicht giftig sind (davon sollte man ausgehen und das sollte man dem AG auch nicht unterstellen), könnten sie bei der Mutter regelmäßig heftige Übelkeit und Brechreize hervorrufen. Das ist eine Zumutung für schwangere Frauen und sicher auch nicht gut für das ungeborene Kind. Jeder verantwortliche Arzt wird dies unterbinden.