Mutterschutz/Elternzeit/Kündigung

Mal wieder ein heißes Thema:

Die AN´in ist seit der Geburt des ersten Kindes am 16.11.07 in Elternzeit (3 Jahre, endet also am 15.11.2010, hat ab Dezember 08 wieder Teilzeit gearbeitet und ist erneut schwanger mit Entbindungstermin Ende September 09. Beschäftigt ist sie in der Kanzlei seit August 2006.

Seit bekanntwerden der Schwangerschaft gibt es diverse Probleme mit der AG Seite wegen angeblicher zuvieler Krankheitstage (12 Tage), Krankheit des Kindes (2 Tage), insgesamt bezeichnet als „unbefriedigende Präsenzzeiten“.

Die AN´in war dann im Mai 09 für 3 Wochen in einer Mutter-Kind-Kur und ist seit dem bis zum heutigen Tage schwangerschaftsbedingt Krankgeschrieben.

Es besteht ein Konflik zwischen AN und AG wie beschrieben (es wurden sogar Zweifel bzgl. einer bestehenden Krankheit ausgesprochen, sowie Androhung von Konsequenzen). Wie sieht es nun aus mit einer evtl. Kündigung seitens des AG´s? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit wegen Elternzeit und Mutterschutz oder muss der AG das nun einfach aussitzen?

Wie wäre die Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit seitens des AG´s oder seitens der AN? Im Arbeitsvertrag sind nur die gesetzlichen Vorschriften vorgesehen.

Vielen Dank schonmal,LG Cermit

Hallo

Wirksam kündigen kann der AG bis zum Ende der folgenden Elternzeit das Arbeitsverhältnis nur bei vorheriger Zustimmung der Landesbehörde. Erst an Tag 1 nach der Elternzeit wäre eine Kü durch den AG ohne Zustimmung der Landesbehörde ordentlich und fristgerecht möglich, solange kein Grund für eine fristlose Kü vorliegt. Sofern KüSchutz besteht, könnte die AN dann dagegen fristgerecht Küschutzklage einreichen.

Eine Kü während der Elternzeit durch die AN erfolgt gemäß vertraglich vereinbarter Kündigungsfristen bzw zum Ende gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__19.html

Gruß,
LeoLo

Vielen Dank für die Info!!!