Mutterschutz - Elternzeit - Urlaubsanspruch

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema: Mutterschutz, Elternzeit und Urlaub.

Nehmen wir mal an eine Mitarbeiterin hat für Anfang März 2014 den Entbindungstermin. Damit beginnt der Mutterschutz irgendwann Mitte/Ende Januar. Sie hat normalerweise einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
Diese Mitarbeiterin geht ab Entbindung ein Jahr in Elternzeit in der sie nicht Teilzeit arbeiten wird.
Wie sähe dann der Urlaubsanspruch für das Jahr 2014 aus?
Ich habe bereits gelesen, dass Mutterschutz eine gesetzliche Anforderung ist und aus dieser der MA kein Nachteil entstehen darf und daher anteilig Urlaub gewährt werden muss.
Aber auch, dass der Arbeitgeber für die Elternzeit anteilig Urlaub abziehen dürfte.
Hieße das jetzt, dass sie zwar für den Mutterschutz VOR der Entbindung Urlaub bekäme, aber nicht für danach?
Wenn es nur für davor Urlaub gäbe: Würde der angerissene März als Urlaubsmonat gelten? Also gäbe es dann: 30Tage/12*3? Oder gilt nur ein kompletter Monat?

Über eine Antwort würde ich mich freuen, wir haben nämlich wieder heiß diskutiert auf der Arbeit und jeder wußte es besser! :smile:

Gruß,
Tina

Die Mitarbeiterin bekommt für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit 1/12 des Urlaubsanspruches abgezogen, unabhängig davon ob die Elternzeit am 2. oder am 31. eines Monats beginnt.
Urlaubsansprüche bleiben erhalten und können nach der Elternzeit genommen werden. Endet das Arbeitsverhältnis während/zum Ende der Elternzeit muß der Urlaub abgegolten werden.

Nachzulesen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz BEEG § 17 Urlaub

Krümelchen