Hallo,
wenn man demnächst einen unbefristeten Arbeitsvertrag (als Erzieherin), jedoch mit flexibler Arbeitszeit von 24 bis 30 Stunden wöchentlich bekommt, auf jeden Fall mit 30 Stunden eingeplant werden wird und im 4.Monat schwanger ist - wird dann das Geld im Babyjahr berechnet nach 24 Stunden oder nach 30 Stunden?
Zählt die bis zum Anfang des Mutterschutzes tatsächlich geleistete Arbeitszeit?
Vielen Dank!
Hallo,
um das Elterngeld zu berechnen wird von jedem Monat der Gehaltszettel benötigt. Daraus ergibt sich dann das Elterngeld.
Der Antrag zum Elterngeld beinhaltet einen Nachweis für den Arbeitgeber, was du vor Geburt des Kindes verdient hast. Da sind die Stunden erst mal egal. Es kommt nur auf das Gehalt an.
Gruß und viel Spaß mit dem Baby,
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Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schon weiter.