Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mutterschutz:
Mal angenommen Frau hat einen errechneten Termin 01.02.2017.
Das Kind kommt ein paar Tage eher (fällt also nicht unter die Frühchenreglung), z.B. am 29.01.2017. Ab wann werden die 8 Wochen MuSchu nach der Geburt berechnet? Ab der tatsächlichen Geburt oder dem errechnetem Termin?
Víelen Dank
Tina
Vielen Dank für den Super-Link! Alles was ich wissen wollte! 
Die 8 Wochen nach der Geburt gelten als Schutzfrist. Der Termin ist hierbei irrelevant. 8 Wochen sind ein Muss, siehe hier
Data
Hallo,
so steht es im Gesetz (siehe dein Link)
„Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich
die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach §
3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte“.
Was ist an deiner Antwort im Ergebnis der Unterschied zur Antwort von Ramses90 ?.
Gruss
Czauderna
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Wenn die Entbindung nach dem errechneten Termin stattfindet sind es immer noch acht Wochen. In diesem Fall wird ab Geburt, nicht ab Termin gerechnet.

KHK
Danach hat sie aber nicht gefragt, sie fragte ausdrücklich nach Geburt vor Termin und im mitgesendeten Link wird auch das von Dir angesprochene Thema behandelt-
Aber sei beruhigt, hucklebeery tut sein möglichstes all meine Antworten negativ zu bewerten. Er ist der derzeitige Negativbewertergroßmeister. ramses90