Hallo Guido,
nein, wahrscheinlich nicht!
Allerdings kommt mir bei dem Thema so ziemlich die Galle hoch, wegen der angeblichen Unkündbarkeit oder zumindest schwierigen Kündigungsmöglichkeiten bei Schwangeren, während ich mich in der sogenannten „besonderen Schutz bedarf“ Phase mit dickem Bauch zum Gericht schleppen musste, A- um die fristlose Kündigung nach Erfahren des AG dass ich schwanger bin abzuschmettern, als das dann nach Monaten gelungen war B- doch noch die Kündigung zu kriegen, mit Zustimmung irgendeines Regierungspräsidenten.
Na ja, da sind dann wohl die Pferde mit mir durchgegangen und ich habe wohl zu sehr verallgemeinert.
Gruß
Iris