Mutterschutz in Kleinstbetrieb

Hallo an alle Experten,

mal angenommen eine junge Frau arbeitet neben dem Chef als alleinige Mitarbeiterin auf Basis der Gleitzone ( 430-€-Job).
Diese junge Dame würde schwanger werden.
Gäbe es eine Möglichkeit, dieser werdenen Mutter zu kündigen?

Wie sieht das aus wenn diese junge Dame aus anderen Gründen z. b. wegfall des Arbeitsplatzes wegen Auftragsmangel gekündigt werden müsste?

Oder diese junge Frau ihre Arbeit nicht ordnungsgemäß verrichten würde (regelmässiges Zuspätkommen ect.)bzw. sorgfaltspflichten verletzen würde.

Und wie sieht die Sache letztendlich aus, wenn der Betrieb schliessen würde?

Danke an alle Experten

grüsse

dragonkidd

Hallo dragonkidd,

Gäbe es eine Möglichkeit, dieser werdenen Mutter zu kündigen?

Prinzipiell erst mal nicht. http://bundesrecht.juris.de/muschg/__9.html

…aber -> „(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.“

Was das alles so an besonderen Fällen einschließt, wissen LeoLo oder Guido (oder alle Experten, die mir gerade noch nicht einfallen) hier sicher besser. *Ballabgegeben* :wink:

MfG

Hallo Dragonkind,

diese Frage beschäftigt mich auch sehr im Moment. Es gibt schon Möglichkeiten zu kündigen was aber schmerzhaft teuer wird und nicht sicher ist da man eine Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt benötigt. Und das müssen schon sehr stichhaltige Gründe geben.

Aber was für Gründe genau müssten die Experten hier wissen.

Nee!
Hi!

Was das alles so an besonderen Fällen einschließt, wissen
LeoLo oder Guido (oder alle Experten, die mir gerade noch
nicht einfallen) hier sicher besser. *Ballabgegeben* :wink:

Nee - nenn mich in diesem Zusammenhang mal nicht in einem Satz mit LeoLo, bin nämlich ein miserabler Fußballer!

Mir sind nur Fälle bekannt, in denen Unternehmen kaputt gingen oder die Schwangere die „goldenen Löffel“ geklaut hat!

LG
Guido

Hallo, bin kein Experte.
Von einer Nicht Kündigung bei einem 430 Euro Job hat sie ja an sich wenig. Dann kommt sie wieder, der Cheff zahlt ihr noch einen Monat und kündigt sie dann.

Geht ein Betrieb plete haben 430 Euro Jobber meist einfach pech.

Begeht ein 430 Euro jobber viele Verfehlungen hat der Cheff es sehr einfach sich diesen zu entledigen.

Anders währe es wenn es ein Teilzeitvertrag währe. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber dieser müsste glaub mind. 25h/ Woche oder im Schitt auf den Moant gesehen 25h/woche betragen.

Persönlicher Ratschlag.
Aus erfahrungen weiss ich das Aushilfen bzw. 430 Euro Jobber im kleinstbetrieb eher eine gute Verbindung zum Cheff haben.
Sollte die Schwangere daher dem Cheff das freudig mitteilen wird er sich im ersten moment vielleicht mit freuen darüber. (Ausser vielelicht er ist der Vater *lach*). du könntest aktiv dazu beitragen eien Aushilfe für die Zeit deiner Schwangerschaft zu besorgen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

???
Hi!

Von einer Nicht Kündigung bei einem 430 Euro Job hat sie ja an
sich wenig. Dann kommt sie wieder, der Cheff zahlt ihr noch
einen Monat und kündigt sie dann.

Nö! Wenn sie schwanger ist, kann er das knicken!

Begeht ein 430 Euro jobber viele Verfehlungen hat der Cheff es
sehr einfach sich diesen zu entledigen.

???
JEDER Arbeitnehmer, der sich VIELE Verfehlungungen leistet, ist in der Regel schnell weg!

Anders währe es wenn es ein Teilzeitvertrag währe. Ich bin mir
nicht ganz sicher, aber dieser müsste glaub mind. 25h/ Woche
oder im Schitt auf den Moant gesehen 25h/woche betragen.

Sorry, aber das ist Unfug!
Erstens geht es hier nicht um einen Minijob, sondern um eine ganz normale Teilzeitstelle, die halt nur einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten hat, zweitens ist jeder Nicht-Vollzeit-Job ein Teilzeit-Job, unabhängig von der Stundenzahl. Da Teilzeitkräfte nach dem TzBfG nicht benachteiligt werden dürfen, erübrigt sich jegliche weitere Gedankenanstrengung hier.

LG
Guido

Hi Guido!

Nee - nenn mich in diesem Zusammenhang mal nicht in einem Satz
mit LeoLo, bin nämlich ein miserabler Fußballer!

Huch! Hab ich etwa daneben „ge ball ert“? :wink:

Mir sind nur Fälle bekannt, in denen Unternehmen kaputt gingen
oder die Schwangere die „goldenen Löffel“ geklaut hat!

Na du hast doch den Ball erwischt. Also sooo schlecht stehen wir als Team dann doch nicht da.

„LeoLoooo“ wo biste denn? Nich in der Umkleide verstecken! Raus mit dir! :wink:

@Ivo sorry fürs o.t., aber wenn du vielleicht ne Runde mitspielen möchtest…???

MfG

*duckundweg*

Naka - jetz aber richtig off topic
Huhu!

Naja, es schmeichelt mir zwar, im Konsens des Experten zusammen mit ihm genannt zu werden, es ist aber ungefähr so nah an der Realität, wie die Chance der deutschen Fußball-Herrennationalmannschaft auf den nächsten WM-Titel (um beim Thema zu bleiben) :smile:

Na du hast doch den Ball erwischt. Also sooo schlecht stehen
wir als Team dann doch nicht da.

Ehrlich gesagt kenne ich nicht wirklich viele Beispiele für eine erfolgreiche Kündigung von schwangeren Frauen! Da muss ich mich auf meine Erinnerungen verlassen, weil ich im Netz nicht wirklich etwas finde…

„LeoLoooo“ wo biste denn? Nich in der Umkleide verstecken!
Raus mit dir! :wink:

Gelegentlich kommt es wohl auch vor, dass er etwas anderes macht, als sich hier im Netz zu tummeln. Ich glaube, dass der ab und zu sogar arbeitet *g*

LG
Guido

@Ivo kommentarloses Löschen ist ok :wink:

Hallo

mal angenommen eine junge Frau arbeitet neben dem Chef als
alleinige Mitarbeiterin auf Basis der Gleitzone ( 430-€-Job).
Diese junge Dame würde schwanger werden.
Gäbe es eine Möglichkeit, dieser werdenen Mutter zu kündigen?

Aus welchem Grund?

Gruß,
LeoLo

Danke! ABER:

Hallo,

danke an alle, die sich gemeldet haben, ich glaube, ich kann jetzt jmd beruhigen.

ABER

keiner konnte mir mitteilen ob man aus Arbeitsmangel gekündigt werden könnte, wenn z. B. eigentlich schon vor der gemeldeten Schwangerschaft absehbar gewesen wäre, dass der Vertrag wg. wegfall des Arbeitsplatzes, z. B. weil ein grosser Auftrag weg ist, beendet werden würde. Könnte es einem Arbeitgeber zugemutet werden, jemanden weiterzubezahlen, der eingentlich nicht mehr arbeitet weil einfach keine Arbeit da ist?

grüsse

dragonkidd

…äh tut mir leid das ich euch entäuschen muss oder erfreuen weiß nicht…aber das Mutterschutzgesetz bezieht sich egal auf welche Art von Anstellung!!Und wenn Sie nur für 50 Euro arbeitet… das ist ja im Moment das Problem hier im Kleinbetrieb…sie kann NICHT oder nur verdammt schwer gekündigt werden…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Tja leider…zum leid aller Kleinbetrieb die am Anfang stehen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi lili,

Tja leider…zum leid aller Kleinbetrieb die am Anfang
stehen…

  • Keine Frauen mehr einstellen?
  • Nur noch ältere Frauen einstellen, die aus dem gebärfähigen Alter raus sind?

Aber du kannst mir sicher verraten, warum es unbedingt junge Frauen sein müssen

MgG

Hallo zoomi,

botte drück dich deutlich aus um Missverständnisse zu vermeiden:

Von einer Nicht Kündigung bei einem 430 Euro Job hat sie ja an
sich wenig. Dann kommt sie wieder, der Cheff zahlt ihr noch
einen Monat und kündigt sie dann.

Meinst du damit. Nach Mutterschutz?

Geht ein Betrieb plete haben 430 Euro Jobber meist einfach
pech.

Wenn der Betrieb pleite geht, haben alle angestellten dort Pech gehabt. BTW: Wir reden hier nicht von einer geringfügig Beschäftigten auf 400 Euro Basis.

Begeht ein 430 Euro jobber viele Verfehlungen hat der Cheff es
sehr einfach sich diesen zu entledigen.

Nicht einfacher wie jeden anderen Angestellten.
Denen geht es bei vielen Verfahlungen im übrigen nicht anders.

Anders währe es wenn es ein Teilzeitvertrag währe. Ich bin mir
nicht ganz sicher, aber dieser müsste glaub mind. 25h/ Woche
oder im Schitt auf den Moant gesehen 25h/woche betragen.

??? Örks. Es handelt sich um ein Teilzeitverhältnis und nicht um eine geringfügige Beschäftigung.

Persönlicher Ratschlag.
Aus erfahrungen weiss ich das Aushilfen bzw. 430 Euro Jobber
im kleinstbetrieb eher eine gute Verbindung zum Cheff haben.
Sollte die Schwangere daher dem Cheff das freudig mitteilen
wird er sich im ersten moment vielleicht mit freuen darüber.
(Ausser vielelicht er ist der Vater *lach*). du könntest aktiv
dazu beitragen eien Aushilfe für die Zeit deiner
Schwangerschaft zu besorgen.

Völlig ab vom Schuss dieser Ratschlag, da du den Sachverhalt leider nicht erkannt hast.

Gruss Ivo

Es gibt kaum einen besseren Kündigungsschutz als den Mutterschutz.

Gruss Ivo

*gg* ist eine sehr gute Idee…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
hat etwas gedauert, habe leider erst jetzt die entsprechenden Unterlagen gefunden.
Nach § 9 Absatz 3 Satz 1 des MuSchG kann in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung auf Antrag für zulässig erklärt werden.

Das hat dann in der Praxis so auszusehen:

Der Arbeitgeber stellt beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz einen Antrag der Kündigung zuzustimmen, gibt dafür wirtschaftliche Gründe mit den entsprechenden Belegen an(Bilanz, Gewinn/Verlustrechnung, Kostenstatistik, Summen/Saldenlisten). Zusätzlich kann der Arbeitgeber die Verfehlungen der Angestellten auch noch mit angeben.

Es erfolgt in der Regel eine Anhörung der Angestellten und natürlich auch des Arbeitgebers( in der dieser natürlich auch auf die Verfehlungen der Angestellten hinweist und vor allem darauf, dass eine Kündigung so oder so erfolgt wäre, aufgrund der Auftragslage!)

Sollte festgestellt werden, dass durch die Weiterbeschäftigung der Schwangeren und die dadurch entstehenden Kosten (ggf. auch Einstellung einer Aushilfe)der gesamte Betrieb in seiner Existenz bedroht sein sollte, bzw. eine Deckung der Kosten nicht mehr gegeben ist, besteht ein erheblicher Grund der Kündigung zuzustimmen, die Schwangere kann also gekündigt werden.(nach der Zustimmung durch den entsprechenden Regierungspräsidenten.)
Eine Gehaltsübernahme durch das Land ist zumindest bei mir der Fall gewesen, ich weiß nicht ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

De facto kann also einer Schwangeren relativ problemlos gekündigt werden, wenn man sich an die geregelten Abläufe hält.

Gruß
Iris

Hi!

Der Arbeitgeber stellt beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz

Nö! Es ist nix staatliches, es ist abhängig vom Land!
Oft ist die Anlaufstelle das Gewerbeaufsichtsamt, aber nicht immer.

einen Antrag der Kündigung zuzustimmen, gibt dafür
wirtschaftliche Gründe mit den entsprechenden Belegen
an(Bilanz, Gewinn/Verlustrechnung, Kostenstatistik,
Summen/Saldenlisten).

Kann man alles machen…

Zusätzlich kann der Arbeitgeber die
Verfehlungen der Angestellten auch noch mit angeben.

Wozu?

( in der dieser natürlich auch

auf die Verfehlungen der Angestellten hinweist und vor allem
darauf, dass eine Kündigung so oder so erfolgt wäre, aufgrund
der Auftragslage!)

Wozu? Die Kündigung an sich muss schon begründet werden!

Sollte festgestellt werden, dass durch die Weiterbeschäftigung
der Schwangeren und die dadurch entstehenden Kosten (ggf. auch
Einstellung einer Aushilfe)der gesamte Betrieb in seiner
Existenz bedroht sein sollte, bzw. eine Deckung der Kosten
nicht mehr gegeben ist, besteht ein erheblicher Grund der
Kündigung zuzustimmen, die Schwangere kann also gekündigt
werden.

KANN!
Muss aber noch lange nicht! Im Zweifel muss der AG halt eine andere Kraft statt der Schwangeren entlassen, wenn er die Kosten nicht im Griff hat!

De facto kann also einer Schwangeren relativ problemlos
gekündigt werden, wenn man sich an die geregelten Abläufe
hält.

Dein Posting war ganz ok bis zu diesem letzten Satz, der mit der Realität so gar nichts zu tun hat!

Selbst Umstände, die im „Normalfall“ zur fristlosen Kündigung ausreichen, reichen bei einer Schwangeren noch lange nicht!

So viel zum Thema „relativ problemlos“!

Ganz nett ist dieses Teil hier
http://www.coburg.ihk.de/downloads/Merkblatt_Kuendig…

LG
Guido

Hallo,

Der Arbeitgeber stellt beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz

Nö! Es ist nix staatliches, es ist abhängig vom Land!
Oft ist die Anlaufstelle das Gewerbeaufsichtsamt, aber nicht
immer.

zumindest in NRW ist es das staatliche Amt für Arbeitsschutz!

Zusätzlich kann der Arbeitgeber die
Verfehlungen der Angestellten auch noch mit angeben.

Wozu?

( in der dieser natürlich auch

auf die Verfehlungen der Angestellten hinweist und vor allem
darauf, dass eine Kündigung so oder so erfolgt wäre, aufgrund
der Auftragslage!)

Wozu? Die Kündigung an sich muss schon begründet werden!

Weil dadurch seinem Antrag auf Kündigung eher zugestimmt wird, wenn er die Untragbarkeit der Angestellten noch unterstreicht!

Im Zweifel muss der AG halt eine
andere Kraft statt der Schwangeren entlassen, wenn er die
Kosten nicht im Griff hat!

die es laut Ausgangsposting in diesem Betrieb nicht gibt.

De facto kann also einer Schwangeren relativ problemlos
gekündigt werden, wenn man sich an die geregelten Abläufe
hält.

Dein Posting war ganz ok bis zu diesem letzten Satz, der mit
der Realität so gar nichts zu tun hat!

na da bin ich aber froh, dass mein posting ganz ok. ist, also mir erschien das völlig problemlos, als mir während der Schwangerschaft gekündigt wurde, obwohl der Arbeitgeber eine ambulante Pflegedienststelle, ein Seniorenhotel, sowie ein Kurzzeitpflegeheim betrieb, wo sicherlich ein adäquater Arbeitsplatz für mich gefunden worden wäre, wenn man gewollt hätte. Es hat also der wirtschaftliche Aspekt ausgereicht, obwohl jede Menge anderer Angesteltte hätten gehen können anstelle von mir.

Ich bin keine Fachfrau und habe lediglich aus der Praxis berichtet, die juristischen Feinheiten überlasse ich dann doch lieber dir Guido.

Gruß
Iris

Komme ich so böse rüber?
Hi!

zumindest in NRW ist es das staatliche Amt für Arbeitsschutz!

Nö! Grundsätzlich eben nicht!
Grundsätzlich sind die Bezirksregierungen der erste Ansprechpartner in NW.
Mir fällt da spontan (weil persönliche Erfahrung) Arnsvberg ein
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierun…

Weil dadurch seinem Antrag auf Kündigung eher zugestimmt wird,
wenn er die Untragbarkeit der Angestellten noch unterstreicht!

Das halte ich so pauschal für ein Gerücht

die es laut Ausgangsposting in diesem Betrieb nicht gibt.

Ich rede hier nicht vom Einzelfall.

na da bin ich aber froh, dass mein posting ganz ok. ist, also
mir erschien das völlig problemlos, als mir während der
Schwangerschaft gekündigt wurde, obwohl der Arbeitgeber eine
ambulante Pflegedienststelle, ein Seniorenhotel, sowie ein
Kurzzeitpflegeheim betrieb, wo sicherlich ein adäquater
Arbeitsplatz für mich gefunden worden wäre, wenn man gewollt
hätte. Es hat also der wirtschaftliche Aspekt ausgereicht,
obwohl jede Menge anderer Angesteltte hätten gehen können
anstelle von mir.

Einzelfall!

Ich bin keine Fachfrau und habe lediglich aus der Praxis
berichtet, die juristischen Feinheiten überlasse ich dann doch
lieber dir Guido.

Ich weiß nicht, ob ich hier so ätzend rüber komm!

Mir geht es einzig darum, klarzustellen, dass es sich „nur“ um Deine eigene Erfahrung handelt!
Und gerade Dein letzter Absatz impliziert eine Verallgemeinerung, die so schlicht nicht existiert (nebenbei: Man kann auch gegen die erteilte Genehmigung etwas unternehmen).

Ich wollte Dich hier nicht anpi**en, sondern lediglich noch einmal betonen, dass es in der Regel sehr schwer ist, eine Genehmigung zu bekommen! Es gibt das Gerücht, dass eine sich in Elternzeit befindliche Mutter noch Beschäftigte eines Unternehmens nennen durfte, welches de facto schon nicht mehr existierte. Ich habe leider nie Fakten dieses Falls gesehen, weshalb ich ihn auch nur als Gerücht bezeichne, aber die Quelle halte ich für recht zuverlässig…

Liebe Grüße
Guido