Komme ich so böse rüber?
Hi!
zumindest in NRW ist es das staatliche Amt für Arbeitsschutz!
Nö! Grundsätzlich eben nicht!
Grundsätzlich sind die Bezirksregierungen der erste Ansprechpartner in NW.
Mir fällt da spontan (weil persönliche Erfahrung) Arnsvberg ein
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/dieBezirksregierun…
Weil dadurch seinem Antrag auf Kündigung eher zugestimmt wird,
wenn er die Untragbarkeit der Angestellten noch unterstreicht!
Das halte ich so pauschal für ein Gerücht
die es laut Ausgangsposting in diesem Betrieb nicht gibt.
Ich rede hier nicht vom Einzelfall.
na da bin ich aber froh, dass mein posting ganz ok. ist, also
mir erschien das völlig problemlos, als mir während der
Schwangerschaft gekündigt wurde, obwohl der Arbeitgeber eine
ambulante Pflegedienststelle, ein Seniorenhotel, sowie ein
Kurzzeitpflegeheim betrieb, wo sicherlich ein adäquater
Arbeitsplatz für mich gefunden worden wäre, wenn man gewollt
hätte. Es hat also der wirtschaftliche Aspekt ausgereicht,
obwohl jede Menge anderer Angesteltte hätten gehen können
anstelle von mir.
Einzelfall!
Ich bin keine Fachfrau und habe lediglich aus der Praxis
berichtet, die juristischen Feinheiten überlasse ich dann doch
lieber dir Guido.
Ich weiß nicht, ob ich hier so ätzend rüber komm!
Mir geht es einzig darum, klarzustellen, dass es sich „nur“ um Deine eigene Erfahrung handelt!
Und gerade Dein letzter Absatz impliziert eine Verallgemeinerung, die so schlicht nicht existiert (nebenbei: Man kann auch gegen die erteilte Genehmigung etwas unternehmen).
Ich wollte Dich hier nicht anpi**en, sondern lediglich noch einmal betonen, dass es in der Regel sehr schwer ist, eine Genehmigung zu bekommen! Es gibt das Gerücht, dass eine sich in Elternzeit befindliche Mutter noch Beschäftigte eines Unternehmens nennen durfte, welches de facto schon nicht mehr existierte. Ich habe leider nie Fakten dieses Falls gesehen, weshalb ich ihn auch nur als Gerücht bezeichne, aber die Quelle halte ich für recht zuverlässig…
Liebe Grüße
Guido