Mutterschutz/Kürzung von Leistungen

Hallo zusammen,

es ergibt sich folgender Sachverhalt:

Eine AN schließt mit ihrem AG einen Weiterbildungsvertrag. Der AG
zahlt die Weiterbildung, im Gegenzug verpflichtet die AN sich ein Jahr
nach der Weiterbildung im Unternehmen zu bleiben.
Während der Weiterbildung wird die AN schwanger und das Unternehmen
wird an einen anderen Konzern verkauft. Der neue AG möchte die AN
mit allen Mitteln rausmobben.
Mittlerweile befindet sich die AN im Mutterschutz.
Ohne Vorankündigung hat der AG die montaliche Rate für die Weiter-
bildung NICHT gezahlt. Das zweite Mal mittlerweile. Darf er dieses?

Für Eure Rückantworten vielen Dank im vorraus.

austral1a

Guten Tag.

Ohne Vorankündigung hat der AG die montaliche Rate für die Weiter-
bildung NICHT gezahlt. Das zweite Mal mittlerweile. Darf er dieses?

Pacta sunt servanda, gilt sogar in diesem komischen Lande und selbst im Arbeitsrecht. Das darf er also nicht - übrigens auch mit Vorankündigung dürfte er es nicht. Schreiben aufsetzen, Frist (etwa zwei Wochen) zur Zahlung einräumen, (spätestens) danach zum Anwalt und das Geld beitreiben lassen. Wobei ich voraussetze, dass man in diesem Stall nach Ablauf des Mutterschutzes eh nicht mehr arbeiten will - schließlich wird man ja gemobbt.

GEK

Vielen lieben Dank für die zügige Antwort.

austral1a