Mutterschutz nach Ende der Lohnfortzahlung Krank

Hallo Zusammen,

eine Mitarbeiterin war über 2 Jahre arbeitsunfähig erkrankt und hat somit lediglich Krankengeld der Krankenkasse erhalten. Erst hat sie sich regelmäßig gemeldet um die neuen Zeiträume der krankheit bekannt zu geben, irgendwann wurde sie dann nur noch als „Karteileiche“ geführt. Nun meldet sie sich und gibt an, dass sie in der Zwischenzeit ein Kind geboren hat. Keine Kopie des Mutterpasses vorher eingereicht, etc. Auf Nachfragen wird angegeben, dass sie sich einmal telefonsich gemeldet hat und mit einem Azubi gesprochen hätte und diesem die Schwangerschaft bekannt gab (Namen kann sie nicht mehr erinnern).
Sie fragt nach ihrem Mutterschutzgeld.
Ist der AG hierzu verpflichtet? Was sind die Konsequenzen?
Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?

Liebe Grüße

Hallo,
dazu muesste man wissen wie das mit dem Krankengeld war - wurde Krankenkgeld bis zum Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor dem MET)
gezahlt - 2 Jahre sind da etwas lange wenn man bedenkt das Krankengeld nur maximal für 78 Wochen gezahlt wird.
Gruß
Czauderna

Hallo :smile:
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Das gilt es nun zu erfragen wie lange die KK gezahlt hat.
Die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschutzgeld wird doch auf der Grundlage der letzten drei abgerechnetetn Monate errechnet. Monate in denen kein Entgelt gezahlt wird bleiben außer Betracht. Bedeutet das also, dass der AG in jedem Fall zahlen muss? Ist es irrelevant, dass die Meldung erst nach der Geburt erfolgte?
Liebe Grüße