Hallo Zusammen,
eine Mitarbeiterin war über 2 Jahre arbeitsunfähig erkrankt und hat somit lediglich Krankengeld der Krankenkasse erhalten. Erst hat sie sich regelmäßig gemeldet um die neuen Zeiträume der krankheit bekannt zu geben, irgendwann wurde sie dann nur noch als „Karteileiche“ geführt. Nun meldet sie sich und gibt an, dass sie in der Zwischenzeit ein Kind geboren hat. Keine Kopie des Mutterpasses vorher eingereicht, etc. Auf Nachfragen wird angegeben, dass sie sich einmal telefonsich gemeldet hat und mit einem Azubi gesprochen hätte und diesem die Schwangerschaft bekannt gab (Namen kann sie nicht mehr erinnern).
Sie fragt nach ihrem Mutterschutzgeld.
Ist der AG hierzu verpflichtet? Was sind die Konsequenzen?
Hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich?
Liebe Grüße
