meine Frage wäre:
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag (in Teilzeit) ausläuft,
das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber der Arbeitgeber
keinen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag macht.
Was passiert wenn die Arbeitnehmerin irgendwann schwanger wird,
aber keinen schriflichten Arbeitsvertrag hat?
Gilt dann trotzdem der Kündigungsschutz?
Danke im vorraus!!!
Gruß
Monika
Hallo,
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag (in Teilzeit) ausläuft,
das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber der Arbeitgeber
keinen neuen schriftlichen Arbeitsvertrag macht.
dann existiert ein mündlicher AV allein durch das konkludente (schlüssige) Handeln von AG und AN.
Was passiert wenn die Arbeitnehmerin irgendwann schwanger
wird,
aber keinen schriflichten Arbeitsvertrag hat?
Mündliche und schriftliche AVs sind gleichwertig, lediglich die Beweisbarkeit von Abmachungen wird schwierig.
Gilt dann trotzdem der Kündigungsschutz?
Unter den gleichen Bedingungen wie beim schriftlichen AV.
Gruß, Niels