Hallöchen,
mal angenommen, der auf ein halbes Jahr befristete Arbeitsvertrag einer schwangeren Frau endet drei Wochen bevor der Mutterschutz greift. In den drei Wochen erhält sie ALG I, danach das Mutterschutzgeld von der KK. Ist das korrekt? Wie berechnet sich das Mutterschutzgeld (nach dem Nettoeinkommen der letzten Tätigkeit oder nach dem ALG I - Satz)?
LG von Suse
