Mutterschutz und entgeldfortzahlung

Hallo zusammen,
folgendes würde mich sehr interessieren, da ich keine eindeutige antwort im netz finde.
meine freundin ist im 5. monat schwanger und ihr wurde vom gyn ein arbeitsverbot ausgeschrieben. dies gilt bis zum beginn des mutterschutzes. folgende frage habe ich nun: bekommt sie nun wirklich nur geld bis zum beginn des mutterschutzes?? was ist während dem mutterschutz?? bekommt sie da nichts mehr??? oder nur anteilig??? weil elterngeld gibts ja ab dem 1. monat nach der geburt!!! fragen über fragen… ich bin verzweifelt :frowning:

freue mich über antworten

Hallo
Also ich habe gleich zu beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Bis zu beginn des Mutterschutz bekommt man den normalen Lohn, ab Beginn des Mutterschutzes geht es über die Krankenkasse. Ich habe kurz vor Mutterschutzbeginn (glaub 2 Wochen vorher) eine Bescheinigung meiner Gyn. bekommen (bekommen alle Schwangeren). Diesen Schickt man an die Krankenkasse. (fragen sie einfach mal ihren Gyn. und die Hebamme kennt sich normaler weiße auch aus. Gut meine zumindest. Hat selber 4 kleine Kinder, da muss sie es zwangsläufig :smile:)
Ich hoffe geholfen haben zu können.
PS: Genießen sie die Babyzeit, auch wenn es Stressig ist. Sie geht viel zu schnell rum!

LG
Christina