in dem gebiet, in dem das grundgesetz vor dem 03.10.1990 galt, erfolgt mit der sonderzahlung gemäß § 8 abs. 1 mtv (weihnachtsgeld) 2008 eine einmalzahlung an alle arbeitnehmer mit ausnahme der auszubildenden, gemäß folgender tabelle vergütung x 12./. 100, aufgerundet auf volle 5,00 €.
in der entsprechenden gruppe wären das dann 300,- €.
also hab ich mich sogar noch vertan und die einmalzahlung kommt zusammen mit dem novembergehalt und weihnachtsgeld.
Ist es möglich, den MTV zu verlinken, da das garantiert nicht alles ist (allein der Bezug auf einen anderen § ist da verwirrend, wenn man ihn nicht lesen kann)?
Ich mach ne Wette, dass Guido auch keine Lust drauf hat, den Tarifvertrag in den Weiten des i-nets zu suchen. Er will ja nicht wissen wie es sich mit den Sonderzahlungen verhält.
Ich mach ne Wette, dass Guido auch keine Lust drauf hat, den
Tarifvertrag in den Weiten des i-nets zu suchen. Er will ja nicht wissen wie es sich mit den
Sonderzahlungen verhält.
also ich bin bei google nicht fündig geworden. da ich die papierausgabe hier habe, könntet ihr mir netterweise ja auch sagen wonach ihr ausschau haltet und ich schreibe es dann ab (wie ich es mit dem anderen auch schon getan habe).
hab natürlich auch keine lust, das ganze heft hier einzuhacken. ;o)
…könntet ihr mir
netterweise ja auch sagen wonach ihr ausschau haltet und ich
schreibe es dann ab (wie ich es mit dem anderen auch schon
getan habe).
Schön.
Na z.B. diesen ominösen erwähnten ‚‘§ 8’’ aus dem MTV … oder alles, was irgendwie mit der Sonderzahlung in Verbindung steht. Da keiner außer dir den Tarifvertrag (bzw. MTV) kennt, wissen wir natürlich auch nicht, was da so alles Relevantes zu dieser Sonderzahlung drinsteht. (Z.B. Regelungen wann, wie, wie viel und unter welchen Umständen davon ausgezahlt wird)
hab natürlich auch keine lust, das ganze heft hier
einzuhacken. ;o)
dann geh ich mal davon aus, dass absatz 6 aus § 8 das gesuchte ist wenn ich mir das jetzt mal so anschau.
ausscheidende oder neu eingestellte beschäftigte sowie beschäftigte, deren arbeitsverhältnis ruht (erziehungsurlaub, wehrdienst) sowie bei unbezahltem sonderurlaub und krankengeldbezug, haben im kalenderjahr für jeden vollen monat, in dem sie gearbeitet haben, anspruch auf 1/12 dieser sonderzahlung.
dann ja die zusatzfrage: mutterschutz ist ja noch wie normale arbeitszeit, oder? zumindest hat man ja im mutterschutz auch den normalen urlaubsanspruch für die zeit. oder zählt das dann schon als erziehungsurlaub?
haben im kalenderjahr für jeden vollen
monat, in dem sie gearbeitet haben, anspruch auf 1/12 :dieser sonderzahlung.
dann ja die zusatzfrage: mutterschutz ist ja noch wie normale
arbeitszeit, oder?
Seh ich - in diesem Fall - anders. Im Mutterschutz hat die AN ja nicht gearbeitet. Da steht ja nicht ‚‚in dem das Arbeitsverhältnis bestand‘‘, sondern es steht da deutlich ‚‚in dem sie gearbeitet haben‘‘.
hat sich inzwischen erledigt. laut personalabteilung gibt es das volle weihnachtsgeld und die volle einmalzahlung!
und im § geht es um weihnachts- und urlaubsgeld. die tarifliche einmalzahlung steht da nicht drin, die ist bei den kürzlichen verhandlungen ja erst festgelegt worden.