Mutterschutz und Urlaub

Hallo miteinander

Angenommen eine Kollegin wäre schwanger und ihr Mutterschutz würde ca Mitte März enden(Geburtstermin 16.1.06). Nun hätte sie im Personalbüro nach den restlichen Urlaubstagen gefragt und da würde ihr gesagt werden, dass ihr dann im neuen Jahr noch 5 Tage Urlaub zustünden. Als sie den Urlaub beim Chef einreichen wollte hätte dieser gesagt, das wäre nur so, wenn sie im ersten halben Jahr nach der Geburt wieder die Arbeit antreten würde. Erst dann könnte sie die 5 Tage beanspruchen.

Stimmt das?
Ich fände es irgendwie ungerecht, dass jemand der gleich im neuen Jahr ein Baby bekommt weniger Urlaub bekommen soll, wie jemand der noch im alten Jahr gebiert.

Danke schonmal
Gruss
Luna

Hallo,

die Mutterschutzfristen gelten nicht als ruhendes Arbeitsverhältnis, hier läuft der Urlaubsanspruch also ganz normal weiter. Wenn die Mutter sofort im Anschluss an den Mutterschutz wieder ihre Arbeit antritt, bleibt ihr voller Urlaubsanspruch unberührt. Ansonsten wird anteilig berechnet, also einschließlich der Mutterschutzfrist nach der Geburt.

Viele Grüße
Jana

Hallo Jana
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mal kucken wie der Chef darauf reagieren würde *gg*
Gruss
Luna